Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat auf die Kontroverse um eine Frage ihres Balkan-Korrespondenten Michael Martens an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj reagiert. Wie der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring auf seiner Internetseite norberthaering.de berichtet, veröffentlichte die FAZ am 10. August eine Stellungnahme, in der sie sich von der Formulierung ihres Korrespondenten distanziert, zugleich aber dessen persönliche Integrität verteidigt.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war eine Frage von Martens auf einer Pressekonferenz mit Selenskyj. Dabei ging es darum, was Europa tun könne, um der Ukraine dabei zu helfen, mehr russische Soldaten zu töten. Die Formulierung löste anschließend erhebliche Kritik aus. Häring hatte sich bereits zuvor mit dem Vorgang beschäftigt und berichtet nun über die Reaktion der Zeitung.
„Missverständlich formuliert“
Die FAZ erklärt demnach, die Frage sei „missverständlich formuliert“ gewesen. Gleichzeitig stellt die Zeitung ausdrücklich fest, es sei nicht ihre redaktionelle Linie, „dass möglichst viele russische Soldaten getötet werden sollten“.
Häring hält diese Erklärung allerdings für unzureichend. Seine Kritik setzt vor allem an der Darstellung an, es habe sich lediglich um eine missverständliche Formulierung gehandelt. Nach seiner Darstellung hatte Martens anschließend auf der Plattform X mehrfach deutlich gemacht, dass seine Frage inhaltlich durchaus so gemeint gewesen sei. Auch bei der Verbreitung der englischen Fassung der FAZ-Stellungnahme habe der Journalist an der Berechtigung seiner Frage festgehalten. In einer persönlichen Anmerkung habe er darauf verwiesen, dass man sich fragen müsse, was das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung konkret bedeute. Daraus ergebe sich auch eine Frage wie die von ihm gestellte.
Damit liegt der eigentliche Konflikt nicht allein in der ursprünglichen Formulierung. Die Zeitung erklärt die Wortwahl für missverständlich und grenzt ihre redaktionelle Linie davon ab. Ihr Korrespondent hält die dahinterstehende Fragestellung nach Härings Darstellung dagegen weiterhin für legitim.
Häring kritisiert zudem, dass die betreffende Frage später auch in einem Bericht der FAZ wiedergegeben worden sei und damit die redaktionellen Abläufe der Zeitung durchlaufen habe. Daraus leitet er eine Verantwortung ab, die über die Äußerung eines einzelnen Korrespondenten hinausgehe. Seiner Auffassung nach hätte die Zeitung deshalb einen Fehler einräumen und sich deutlicher von der Position distanzieren müssen.
Die Auseinandersetzung hat inzwischen allerdings noch eine zweite Ebene erreicht: den Umgang mit Martens selbst. Häring wendet sich ausdrücklich gegen Drohungen und gegen Beschimpfungen des Journalisten. Auch eine Petition, die auf eine Kündigung des Korrespondenten zielt, lehnt er ab. Selbst drastische Meinungen müssten grundsätzlich geäußert werden dürfen, solange sie sich innerhalb der rechtlichen Grenzen bewegten.
Damit richtet sich seine Kritik ausdrücklich stärker gegen die Zeitung als gegen die arbeitsrechtliche Stellung des Korrespondenten. Wenn eine Petition in diesem Zusammenhang überhaupt angemessen sei, argumentiert Häring, müsse sie sich gegen die FAZ und nicht gegen einen einzelnen Mitarbeiter richten. Als mögliche Konsequenz nennt er stattdessen eine Versetzung des Journalisten auf ein Arbeitsgebiet, in dem dieser nicht mehr über Fragen von Krieg und Frieden berichtet.
Häring fällt über die Stellungnahme der FAZ insgesamt ein ausgesprochen scharfes Urteil. Die Zeitung habe sich mit ihrer Reaktion „keinen Gefallen getan“. Seine Kritik geht dabei über die einzelne Formulierung hinaus: Er stellt grundsätzlich die Frage nach der publizistischen Verantwortung einer Redaktion, wenn Aussagen eines Korrespondenten nicht nur öffentlich fallen, sondern anschließend auch Eingang in die Berichterstattung des Mediums finden. Am Ende verbindet er dies mit scharfer Kritik an der Kriegsberichterstattung der Zeitung.
Die Kontroverse berührt damit eine grundsätzliche journalistische Frage. Korrespondenten besitzen bei ihrer Arbeit und insbesondere bei Pressekonferenzen erheblichen persönlichen Spielraum. Zugleich treten sie als Vertreter ihres Mediums auf. Wenn eine Äußerung öffentlich umstritten ist und der Journalist anschließend deutlich macht, dass nicht lediglich die Wortwahl, sondern auch der dahinterstehende Gedanke beabsichtigt war, reicht die Erklärung einer Redaktion, die Formulierung sei missverständlich gewesen, möglicherweise nicht aus, um die unterschiedlichen Positionen eindeutig voneinander zu trennen.
Fest steht jedenfalls: Die FAZ hat inzwischen ausdrücklich klargestellt, dass die Forderung nach der Tötung möglichst vieler russischer Soldaten nicht ihrer redaktionellen Linie entspricht. Der Streit darüber, ob diese Distanzierung angesichts der Äußerungen ihres Korrespondenten weit genug geht, ist damit jedoch nicht beendet. Norbert Häring beantwortet diese Frage eindeutig mit Nein.