„Bastarddeutsche“: Schwere Vorwürfe gegen Kollegen bei der Berliner Polizei

Bei der Berliner Polizei stehen schwere Vorwürfe wegen deutschfeindlicher Äußerungen im Raum. Ein Polizeibeamter berichtet, dass Kollegen mit türkischem oder arabischem Migrationshintergrund deutsche Kollegen beleidigen und abwerten sollen. Inzwischen beschäftigen sich der Polizeiliche Staatsschutz und das für Beamtendelikte zuständige Dezernat des Landeskriminalamtes mit den Anschuldigungen. Auch weitere Beamte schildern problematische Vorfälle innerhalb der Behörde.

Über die Vorwürfe berichtet der Journalist Andreas Kopietz in der Berliner Zeitung vom 30. Oktober 2026 unter dem Titel „Bastarddeutsche: Berliner Polizist berichtet von deutschfeindlichen Kollegen“. Ausgangspunkt ist der Bericht der Berliner Rechtsanwältin Christiane Meusel über einen Mandanten, der selbst einen Migrationshintergrund hat und bei der Berliner Polizei beschäftigt ist.

Polizist berichtet von Beleidigungen und feindseligen Äußerungen

Nach Angaben der Anwältin hat ihr Mandant wiederholt abwertende Aussagen von Kollegen erlebt. So sollen Polizeibeamte geäußert haben, sie seien froh, ohne deutsche Kollegen zum Schießtraining zu gehen. In einem anderen Fall soll ein deutscher Beamter als „Bastarddeutscher“ bezeichnet worden sein.´Besonders schwer wiegt eine weitere Schilderung aus der Ausbildung für die Schutzpolizei. Dort soll ein Teilnehmer mit Migrationshintergrund angekündigt haben, sich an Deutschen rächen zu wollen.

Die Aussagen werfen Fragen zur politischen und persönlichen Eignung der betreffenden Beamten auf. Polizeibedienstete sind verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu achten und alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleich zu behandeln. Die Anwältin hält die Schilderungen ihres Mandanten für glaubwürdig. Seine Identität möchte sie jedoch nicht offenlegen. Sie befürchtet, dass ihm Nachteile innerhalb der Behörde entstehen könnten, wenn er öffentlich gegen Kollegen vorgeht.

Der Betroffene habe sie deshalb auch gefragt, ob er sich mit seinen Erfahrungen an den Personalrat wenden solle. Die Berliner Zeitung konfrontierte die Polizei mit den Vorwürfen. Nach Angaben der Pressestelle waren der Behörde entsprechende Ereignisse bislang nicht bekannt oder gemeldet worden. Gleichzeitig erklärte die Polizei, dass sie die Anschuldigungen ernst nehme. Die geschilderten Vorgänge seien zur Prüfung an den Polizeilichen Staatsschutz sowie an das zuständige Dezernat für Beamtendelikte beim Landeskriminalamt weitergeleitet worden. Damit liegt der Fall inzwischen bei den zuständigen Ermittlungsstellen. Ob sich die Vorwürfe bestätigen und welche Konsequenzen daraus entstehen könnten, ist derzeit offen.

Die Polizei verwies zudem auf ihre Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus. Die Achtung der Menschenwürde und die Verpflichtung auf rechtsstaatliche Grundsätze seien feste Bestandteile der Ausbildung. Auch stünden den Beschäftigten verschiedene interne Anlaufstellen zur Verfügung, wenn sie Diskriminierung oder anderes Fehlverhalten erlebten.

Die Berliner Zeitung berichtet darüber hinaus von weiteren Polizeibeamten, die problematische Erfahrungen mit Kollegen gemacht haben wollen. Ein dienstälterer Beamter schilderte demnach einen Fall, in dem sich ein Kollege mit muslimischem Hintergrund geweigert haben soll, gemeinsam mit einer Frau Streife zu fahren. Derselbe Polizist soll bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt auffallend nachsichtig gegenüber einem Mann gewesen sein, der seine Ehefrau geschlagen hatte. Nach Darstellung des berichtenden Beamten habe der Kollege die Verantwortung teilweise bei der betroffenen Frau gesehen.

Weitere Schilderungen betreffen die Berliner Polizeiakademie. Dort sollen Auszubildende mit Kufiya, dem sogenannten Palästinensertuch, aufgetreten sein. Außerdem hätten männliche Auszubildende die Teilnahme am Schwimmunterricht verweigert, weil sich eine Mitschülerin im Becken befand, von der sie annahmen, dass sie ihre Menstruation hatte. Ein anderer, länger zurückliegender Vorfall betrifft einen Polizeianwärter, der seinen Ausbilder gefragt haben soll, ob er seine Dienstwaffe zur Verteidigung der Familienehre einsetzen dürfe. Der betreffende Mann soll die Ausbildung nicht abgeschlossen haben und inzwischen nicht mehr bei der Polizei beschäftigt sein.

Bei diesen Fällen handelt es sich um Schilderungen einzelner Beamter gegenüber der Zeitung. Eine unabhängige Bestätigung der jeweiligen Vorgänge liegt in dem Bericht nicht vor. Neben den Vorwürfen gegen einzelne Beschäftigte thematisiert die Berliner Zeitung die Schwierigkeiten der Polizei bei der Auswahl geeigneter Bewerber.

Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hatte bereits im August erklärt, dass rund 40 % der Bewerber am Deutschtest scheitern. Probleme bereiten demnach insbesondere Rechtschreibung, Grammatik und schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Von 1.224 Ausbildungsplätzen blieb im vergangenen Jahr etwa ein Viertel unbesetzt. Ein erheblicher Teil der erfolgreichen Bewerber erhält während der Ausbildung zusätzlichen Deutschunterricht.

Die Polizeipräsidentin hatte dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sprachlichen Schwierigkeiten unabhängig von der Nationalität auftreten. Gleichzeitig steigt seit Jahren der Anteil der Polizeibeschäftigten mit Migrationshintergrund. Bei den Neueinstellungen im mittleren Dienst der Schutzpolizei lag dieser Anteil 2022 bei 39,6 %.

Eine aktuelle Gesamtzahl für die gesamte Berliner Polizei liegt nach Angaben der Zeitung nicht vor. Entsprechende Erhebungen beruhen zudem auf freiwilligen Angaben der Beschäftigten. Die statistischen Angaben belegen weder einen Zusammenhang zwischen Migrationshintergrund und den geschilderten Vorwürfen noch deren Häufigkeit innerhalb der Behörde.

Die Berichte betreffen grundlegende Anforderungen an den Polizeidienst. Polizeibeamte müssen unabhängig von ihrer persönlichen Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung gewährleisten, dass sie ihre Aufgaben unparteiisch und rechtsstaatlich erfüllen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre deshalb nicht allein die Frage nach dem Verhalten einzelner Beschäftigter zu stellen. Auch der Umgang von Vorgesetzten mit entsprechenden Äußerungen und Beschwerden müsste untersucht werden.

Von Bedeutung ist zudem, ob betroffene Beamte innerhalb der Polizei ausreichend geschützt sind, wenn sie Fehlverhalten melden. Die Anwältin Christiane Meusel befürchtet nach eigener Darstellung Nachteile für ihren Mandanten. Sie verweist dabei auf Erfahrungen aus einem früheren Verfahren, in dem sie einen Mitarbeiter des sächsischen Verfassungsschutzes vertreten hatte. Dieser hatte interne Abläufe kritisiert und war anschließend mit dienstrechtlichen Konsequenzen konfrontiert worden.

Ob vergleichbare Risiken im aktuellen Berliner Fall bestehen, ist bislang nicht geklärt. Die Schilderungen aus der Berliner Polizei sind schwerwiegend. Sie betreffen nicht nur mögliche Beleidigungen unter Kollegen, sondern teilweise auch Aussagen und Verhaltensweisen, die Zweifel an der erforderlichen Unparteilichkeit im Polizeidienst aufwerfen.

Bislang handelt es sich allerdings um Vorwürfe und Zeugenschilderungen. Ergebnisse der nun eingeleiteten Prüfungen liegen noch nicht vor. Die Berliner Polizei hat bestätigt, dass sie die Angelegenheit an den Staatsschutz und das zuständige Landeskriminalamt weitergeleitet hat. Damit besteht die Möglichkeit, die einzelnen Anschuldigungen zu überprüfen und gegebenenfalls dienstrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen.