Boykott-Kampagnen gegen dm & Co.: Wenn NGOs über die Meinungsfreiheit anderer entscheiden wollen

Zwei Kampagnen der Organisation Campact gegen die Drogeriekette dm haben in den vergangenen Monaten eine grundsätzliche Debatte ausgelöst: Wie weit dürfen linke NGOs gehen, wenn sie Unternehmen mit wirtschaftlichem Druck zu politischem Wohlverhalten bewegen wollen?

Auslöser war im November 2025 ein Parlamentarischer Abend des Wirtschaftsverbands „Die Familienunternehmer“, zu dem auch der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD, Leif-Erik Holm, eingeladen war. Während Rossmann und Vorwerk daraufhin aus dem Verband austraten, blieb dm Mitglied.

Geschäftsführer Christoph Werner verteidigte dies gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“: Politik solle sich „in der Tiefe mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beschäftigen“, statt permanent über andere Parteien zu sprechen. Campact reagierte mit einer Instagram-Kampagne, die den dm-Werbeslogan gezielt umdeutete, und rief zum Kaufboykott auf.

Im August 2026 legte Campact nach: Eine Recherche identifizierte rund 90 Unternehmen, deren Werbung meist automatisiert über Werbenetzwerke auf YouTube-Kanälen ausgespielt wurde, die Campact als „Hetzkanäle“ einstuft. Darunter befanden sich auch Kanäle von Medien wie Nius und Apollo News, die sich selbst als reguläre journalistische Angebote verstehen. Rund 30 der angeschriebenen Unternehmen, darunter erneut dm, Edeka und Aldi Süd, kündigten an, die betreffenden Kanäle auf ihre Werbe-Sperrlisten zu setzen.

Ein fragwürdiges Demokratieverständnis

Kritiker sehen darin mehr als Verbraucheraufklärung. Ihr Einwand: Wer Unternehmen mit öffentlichem Druck, der bis hin zu Kaufboykotten reicht, dazu bringen will, jeden Kontakt zu einer demokratisch gewählten Partei oder jede Werbeschaltung neben unliebsamen, aber legalen Medienangeboten zu beenden, verwechselt den Kampf gegen tatsächliche Hetze mit dem Versuch, missliebige politische Positionen, die nicht die eigenen sind, wirtschaftlich auszuhungern.

Ein Grundprinzip der Demokratie ist es gerade, abweichende Meinungen auszuhalten und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren, statt sie über den Umweg wirtschaftlicher Sanktionen aus dem öffentlichen Raum zu drängen. Wo Gespräche mit einer im Bundestag vertretenen Partei bereits als Makel gebrandmarkt werden, verschiebt sich die Grenze zwischen legitimer Kritik und politischer Gesinnungskontrolle.

Campact selbst weist den Vorwurf der Erpressung zurück: Man übe, wie jede Bürgerinitiative, lediglich das eigene Grundrecht auf Meinungsäußerung und Versammlung aus und die Unternehmen blieben in ihrer Werbeentscheidung frei. Zudem ziehe man die Grenze nicht bei konservativer Meinung allgemein, sondern bei Kanälen mit nachweislich menschenverachtenden Inhalten.

Ob diese Abgrenzung im Einzelfall trennscharf gelingt oder faktisch auch Grauzonen-Angebote trifft, bleibt umstritten und dürfte angesichts weiterer angekündigter Kampagnen keine akademische Frage bleiben. Compact hat zudem leicht reden, wenn das eigene wirtschaftliche Überleben durch staatliche Mittelzuflüsse gesichert ist, während die Konkurrenz von Werbeeinnahmen leben muss, die politisch anders denkende Menschen ihnen nur allzu gerne abschneiden würden.