Die Bundesregierung wollte die Sozialleistungen für neu eingereiste ukrainische Flüchtlinge deutlich reduzieren. Doch mehr als anderthalb Jahre nach dem vorgesehenen Stichtag ist die Reform noch immer nicht umgesetzt. Der Grund ist ein anhaltender Finanzierungsstreit zwischen Bund und Ländern. Während der Bund durch die Umstellung Hunderte Millionen Euro einsparen würde, müssten Länder und Kommunen erhebliche zusätzliche Kosten übernehmen. Inzwischen steht sogar ein vollständiges Scheitern des Vorhabens im Raum.
Wie die Journalistin Ricarda Breyton in einem aktuellen Bericht der WELT über die stockende Leistungskürzung für ukrainische Flüchtlinge schreibt, hatte die schwarz-rote Koalition bereits 2025 vereinbart, ukrainische Flüchtlinge, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, künftig nicht mehr über die Grundsicherung zu unterstützen. Stattdessen sollten sie die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. CDU-Chef Friedrich Merz hatte die schnelle Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in das Bürgergeldsystem zuvor als wahrscheinlichen Fehler bezeichnet und dabei auf die geringe Beschäftigungsquote verwiesen.
Die Daten im Einzelnen
Der finanzielle Unterschied ist erheblich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält derzeit 563 Euro monatliche Grundsicherung. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wären es 455 Euro und damit 108 Euro weniger. Für den Bundeshaushalt hatte das Arbeitsministerium 2026 Einsparungen von 759 Millionen Euro errechnet. Gleichzeitig würden bei Ländern und Kommunen jedoch zusätzliche Ausgaben von 862 Millionen Euro entstehen. Die geplante Reform würde die öffentlichen Haushalte damit nicht automatisch insgesamt entlasten, sondern vor allem Kosten vom Bund auf die Länder und Kommunen verlagern.
Genau daran scheitert bislang die Einigung. Im Koalitionsvertrag war vorgesehen, dass der Bund die zusätzlichen Belastungen der Länder ausgleicht. Eine verbindliche Regelung zur vollständigen Kostenerstattung enthält der bisherige Gesetzentwurf allerdings nicht. Bayern fordert deshalb ebenso wie das SPD-geführte Hamburg eine ausreichende Finanzierung durch den Bund. Der Deutsche Städtetag verlangt sogar, dass sämtliche unmittelbaren und langfristigen Mehrkosten dauerhaft übernommen werden. Sein Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt hält es angesichts der ohnehin angespannten Kommunalfinanzen für besser, die Reform ganz aufzugeben.
Die Union lehnt einen solchen Schritt ab. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, wirft den Ländern überzogene Forderungen vor. Sie hätten die Bürgergeldregelung für Ukrainer selbst kritisiert und müssten nun ihren Beitrag zur vereinbarten Änderung leisten. Der Deutsche Landkreistag fordert dagegen vor allem eine schnelle Verständigung über die Finanzierung. Das Bundesarbeitsministerium bestätigte gegenüber WELT, dass bislang keine Einigung erzielt wurde und weitere Gespräche notwendig seien.
Die Verzögerung betrifft inzwischen eine große Zahl von Menschen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren bereits Ende Januar 2026 insgesamt 182.613 Personen registriert, die seit dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt hatten. Seither ist diese Gruppe weiter gewachsen. Solange das neue Gesetz nicht in Kraft tritt, können die Betroffenen bei entsprechender Bedürftigkeit weiterhin Grundsicherung beziehen. Bereits erhaltene Leistungen müssten sie bei einer späteren Gesetzesänderung nicht zurückzahlen.
Für die Bundesregierung wird der Streit damit zunehmend zum politischen Problem. Die Union hatte die Leistungskürzung im Wahlkampf angekündigt und anschließend mit der SPD vereinbart. Nun verhindert die ungeklärte Kostenverteilung die Umsetzung. Ob die Reform noch beschlossen wird, hängt vor allem davon ab, ob der Bund bereit ist, den Ländern und Kommunen einen ausreichenden finanziellen Ausgleich zu garantieren. Bis dahin bleibt es für die betroffenen ukrainischen Flüchtlinge bei den bisherigen Leistungen.