528 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland: Wagenknecht fordert Stopp der Zahlungen

Deutschland hat im vergangenen Jahr rund 528 Millionen Euro Kindergeld für Kinder gezahlt, die im Ausland leben. Die Zahl sorgt nach einer MDR-Reportage über Armutsmigration aus Rumänien für eine neue politische Debatte. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht fordert, solche Zahlungen künftig vollständig einzustellen. Hintergrund sind erhebliche Unterschiede zwischen den Sozialleistungen in Deutschland und Rumänien sowie europäische Vorschriften, die bereits bei einer geringfügigen Beschäftigung in Deutschland Ansprüche auf bestimmte Leistungen ermöglichen.

Wie die Zeitung WELT in ihrem Bericht vom 1. November 2026 berichtet, reagierte Wagenknecht auf die MDR-Dokumentation „EU-Armutsmigration: Sozialstaat in der Sackgasse?“. Darin beschreibt ein rumänischer Bürgermeister die Bedeutung deutscher Sozialleistungen für Familien aus seiner Gemeinde. Dort gebe es Haushalte mit zehn oder sogar 15 Kindern, die deutsches Kindergeld erhielten. Hinzu kämen Sozialhilfe und Wohngeld. Für seine Gemeinde und die betroffenen Familien seien diese Einnahmen wie ein Schatz.

Wagenknecht kritisierte die geschilderten Verhältnisse scharf. Es sei inakzeptabel, dass der deutsche Sozialstaat auf diese Weise ausgenutzt werde. Die Politik müsse sich wieder stärker um die Probleme in Deutschland kümmern. Ihre Forderung lautet, kein deutsches Kindergeld mehr für Kinder zu zahlen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Sieben Kinder, 4.500 Euro monatlich

Besonders aufschlussreich ist eine Beispielrechnung der MDR-Reportage, die nach Angaben von WELT vom Deutschen Städte- und Gemeindebund bestätigt wurde. Demnach kann eine Familie mit sieben Kindern in Deutschland über rund 4.500 Euro netto im Monat verfügen, wenn beide Eltern zusammen durch geringfügige Beschäftigungen knapp 700 Euro verdienen. Der überwiegende Teil des verfügbaren Geldes stammt aus Kindergeld, Grundsicherung und weiteren staatlichen Leistungen. Zusätzlich wird angemessener Wohnraum berücksichtigt.

Für eine vergleichbare Familie in Rumänien errechnet die Reportage dagegen ein monatliches Einkommen von rund 1.500 Euro. Dabei wird ein Nettoeinkommen von knapp 260 Euro sowie eine Summe von etwa 1.200 Euro an Familienleistungen zugrunde gelegt. Der finanzielle Unterschied ist erheblich und erklärt, weshalb deutsche Sozialleistungen für manche Familien einen starken Anreiz darstellen können. Allerdings handelt es sich um Modellrechnungen, nicht um Durchschnittswerte sämtlicher zugewanderter Familien.

Nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes liegt ein wesentliches Problem im europäischen Arbeitnehmerbegriff. Bereits wenige Arbeitsstunden im Rahmen eines Minijobs können ausreichen, um als Arbeitnehmer zu gelten und unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Sozialleistungen zu beanspruchen. Die Kommunen sehen darin Möglichkeiten für missbräuchliche Konstruktionen, insbesondere wenn eine Beschäftigung nur zum Schein ausgeübt wird.

EU-Recht begrenzt den politischen Spielraum

Die Forderung Wagenknechts lässt sich nach geltender Rechtslage nicht ohne Weiteres umsetzen. Europäische Vorschriften ermöglichen Kindergeldzahlungen auch dann, wenn Kinder in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen und ein Elternteil in Deutschland arbeitet oder entsprechende Ansprüche besitzt. Dabei gelten besondere Koordinierungsregeln, die unter anderem vergleichbare Familienleistungen im Wohnsitzstaat berücksichtigen.

Ein Versuch Österreichs, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen, scheiterte bereits 2022 vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Richter erklärten die Regelung für unvereinbar mit europäischem Recht. Ein vollständiger Ausschluss von Kindergeldzahlungen für Kinder im EU-Ausland würde deshalb ebenfalls grundlegende rechtliche Fragen aufwerfen und voraussichtlich Änderungen auf europäischer Ebene erfordern.

Die Zahl von 528 Millionen Euro für 2025 verdeutlicht die finanzielle Größenordnung der grenzüberschreitenden Kindergeldzahlungen. Sie bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Zahlungen missbräuchlich bezogen wurden. Ein Anspruch kann auch bei regulärer Beschäftigung in Deutschland bestehen, während die Familie in einem anderen EU-Land lebt.

Die MDR-Dokumentation ist bereits in der ARD-Mediathek verfügbar und soll am 4. November im Fernsehen ausgestrahlt werden. Mit Wagenknechts Forderung rückt nun die Frage in den Mittelpunkt, ob die bestehenden europäischen Regeln verändert werden sollen. Dabei geht es um die finanziellen Belastungen der Sozialkassen, die Rechte grenzüberschreitend beschäftigter Arbeitnehmer und die Möglichkeiten, einen tatsächlichen Missbrauch staatlicher Leistungen wirksamer zu verhindern.