EU will Bargeldnutzung limitieren

Die EU plant nun einen weiteren Vorstoß gegen die übermäßige Nutzung des Bargelds. Dabei möchte die Staatengemeinschaft erklärtermaßen die Geldwäsche erschweren. Dafür soll es ein Limit bei der Nutzung von Bargeld für einzelne Geschäfte geben. Die Initiative gilt als „umstritten“, zumal in Deutschland.

Obergrenze bei 10.000 Euro

Die Obergrenze für die Nutzung von Bargeld solle demnach bei 10.000 Euro gezogen werden. Dafür solle es eine neue Behörde geben, die sich dem Kampf gegen die Geldwäsche widme. Ergänzend zum Bargeldlimit würde wegen des Kampfes gegen die Geldwäsche auch die Überwachung von Kryptowährungen verschärft, so die EU.

Begründet werden diese Maßnahmen landläufig damit, dass die Organisierte Kriminalität bzw. auch Terrororganisationen dann größere Schwierigkeiten hätten, ihre Geschäfte zu organisieren. Bargeld hinterlässt keine Spuren, Kryptowährungen hinterlassen zumindest aus staatlicher Sicht kaum verwertbare Spuren.

Bei der Nutzung dieser Währungen müssen die Verwender nicht nachweisen, woher das jeweilige Geld kommt. Die Herkunft und die Wege der Geldnutzung sollen mit der neuen Initiative aufgedeckt werden. EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness meinte dazu, dass es nicht um das Verbot von Bargeldzahlungen für Bürger ginge, sondern um den Verschluss von Schlupflöchern für Kriminelle.

Dies sieht offenbar auch der Europäische Rechnungshof so. Der hat jüngst konstatiert, es würde Lücken geben. Diese seien beispielsweise dadurch gegeben, dass die Koordination zwischen den EU-Stellen unzureichend sei. „Die Schwächen der EU bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen ausgeräumt werden, und die Aufsicht durch die EU muss deutlich verstärkt werden“, so das Statement.

Genau diese Art der Zentralisierung ist in Deutschland weniger erwünscht. So wird hierzulande Bargeld sehr gerne genutzt. Zudem verweist der Vorstand der Bundesbank, Johannes Beermann, darauf, dass es „bislang (…) keinen wissenschaftlich fundierten Beleg (dafür geben würde), dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.“