Die notwendige Diskussion um die wahren Kosten der Energiewende darf nicht verstummen

Der Bundesrechnungshof hat wieder seine genuine Aufgabe erfüllt und der Bundesregierung kritisch auf die Finger geschaut. Er ist damit eine der wenigen Organisationen im Land, die noch den Mut zu einer eigenen Meinung aufbringen und sich nicht widerspruchslos der Verbreitung von Regierungspropaganda unterwerfen.

Innerhalb des Rechnungshofes hat man klar erkannt, dass hohe Strompreise nicht nur ein Ärgernis für die Bürger, sondern „ein erhebliches Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung“, darstellen. Es bedarf daher aus Sicht der Rechnungsprüfer einer sicheren und auch einer für alle Stromverbraucher bezahlbaren Energieversorgung.

Sie stellt eine zentrale Grundvoraussetzung für eine starke Wirtschaft dar, sichert den Wohlstand der Bevölkerung und ist damit von elementarer Bedeutung. In seinem Anfang März vorgelegten Bericht zur Energiewende ging der Rechnungshof sogar so weit, dass er die „die Bezahlbarkeit der Stromversorgung infrage“ stellte.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist längst nicht so günstig wie die Bundesregierung uns Glauben machen will

Kritisiert wird vom Rechnungshof, dass die Regierung die Kosten der Energiewende aus dem Bundeshaushalt bezuschusst. Damit gibt die Ampelkoalition indirekt zu, dass die Energiepreise längst zu hoch und damit für den einzelnen Bürger nicht mehr tragbar sind. Da Stromkunden derzeit bereits 45 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, sind die Argumente der Rechnungsprüfer mehr als nachvollziehbar.

Der Bundesrechnungshof folgert daraus, dass die Regierung im Prinzip anerkennt, dass der Strompreis ohne die staatlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt zu hoch wäre. Deutlich kritisiert wird auch die Behauptung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass nur ein erheblicher Ausbau der erneuerbaren Energien eine kostengünstige Stromversorgung gewährleiste.

Wenn man immer zwei Kaftwerke vorhalten muss, wo früher nur eines genügte, ist diese Argumentation mehr als gewagt. So wundert es nicht, dass der Rechnungshof dem Ministerium vorwirft, „erhebliche weitere Kosten für die Energiewende unberücksichtigt“ zu lassen. Zu ihnen zählen beispielsweise die Kosten für die Stromverteilung, den Netzausbau und den Zubau neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke.

Durch die Unterschlagung dieser Kosten, von denen die Fachleute zwar wissen, der Großteil der Bevölkerung jedoch nicht die geringste Ahnung hat, entsteht zwangsläufig wie der Bundesrechnungshof zurecht kritisiert „ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten der Transformation“ in weiten Kreisen der Bevölkerung.