Negativzinsen: Sparkasse überweist Geld von schweigenden Kunden ans Amtsgericht

In der Vergangenheit reichte es aus, wenn Kunden die Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ihrer Banken stillschweigend zur Kenntnis nahmen. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat diese Praxis allerdings als unzureichend zurückgewiesen. Der Kunde muss der Änderung aktiv zustimmen.

Tut er das nicht, haben die Banken ein Problem. Die Sparkasse Düsseldorf hat dieses jedoch in die Sphäre des Kunden zurückverlagert. Zunächst hatte sie, einem Bericht der FAZ zufolge, 3.500 Kunden mit Guthaben über 250.000 Euro darüber informiert, dass für diese Ersparnisse in Zukunft Negativzinsen berechnet würden.

Die meisten Kunden reagierten auf das Schreiben der Bank. Sie schichteten ihr Geld entweder um oder bezahlen ab sofort die negativen Zinsen auf ihre Einlagen. Von fünf Kunden hörte die Sparkasse Düsseldorf trotz mehrfacher Nachfragen am Ende jedoch gar nichts.

2,43 Millionen Euro landen beim Amtsgericht

Die entsprechenden Konten wurden deshalb gekündigt und das Geld, immerhin 2,43 Millionen Euro, wegen „Annahmeverzugs“ beim Amtsgericht hinterlegt. Dort liegt das Geld nun auf einem Konto des Amtsgerichts, das bei der Bundesbank geführt wird. Nun ist es allerdings nicht so, dass die Kunden einfach zur Hinterlegungsstelle gehen können, um ihr Geld wieder in Empfang zu nehmen.

Erforderlich ist ein formalisierter Ablauf, der im Zusammenwirken mit der Bank erfolgen muss, also in diesem Fall der Sparkasse Düsseldorf. Gegenüber dem kündigenden Institut dauerhaft zu schweigen, ist deshalb keine gute Strategie, denn das Recht des Kunden auf eine Auszahlung der beim Amtsgericht hinterlegten Einlagen erlischt nach 30 Jahren.

Wer sich länger Zeit lässt, verliert den Anspruch auf das eigene Geld. Die Guthaben gehen in diesem Fall an den deutschen Staat über, wobei das jeweilige Bundesland, also in diesem Fall Nordrhein-Westfalen, von dem unerwarteten Geldsegen profitieren wird.

Hohe Geldbeträge für längere Zeit beim Amtsgericht lagern zu lassen und sie sich erst später wiederzuholen, wenn die Zeit der negativen Zinsen Geschichte ist, ist auch keine gute Idee, denn die Bundesbank hat bereits durchblicken lassen, dass sie dem Amtsgericht für die hohen Beträge durchaus Negativzinsen in Rechnung stellen wird.