Wählen die Berliner am 20. September die Enteignung?

Wenige Wochen vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 spitzt sich der Streit über die Enteignung großer Wohnungskonzerne in der Hauptstadt zu. Linke, Grüne und SPD liefern sich einen offenen Schlagabtausch und die Antwort auf diese Frage könnte über die künftige Regierungskoalition der Hauptstadt entscheiden.

Die Bundesvorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, hat die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung ihrer Partei gemacht. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie im Podcast „5-Minuten-Talk“ des „Stern“. Die Berliner Linke will Konzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen gegen Entschädigung in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen.

Auch der Spitzenkandidat der Grünen, Werner Graf, bekräftigte seine Position gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Ich habe nie einen Zw.eifel daran gelassen, dass ich vergesellschaften will.“ Die wirtschaftliche Logik dahinter erläuterte er so: „Die Firmen, die wir übernehmen würden, schütten derzeit erhebliche Gewinne aus.“ Zugleich lehnt Graf es ab, die Enteignungsfrage zur unverhandelbaren roten Linie einer Koalition zu erklären Er setzt stattdessen auf einen „Vermieterführerschein“ gegen wiederholte Regelverstöße.

Aber die SPD stellt sich quer

Der SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach widerspricht jedoch deutlich. Auf die Forderung der Linken entgegnete er dem „Tagesspiegel“: „Wenn sie die Enteignung zur Pflicht der nächsten Regierung macht, stellt sich mir die Frage, mit wem die Linke das umsetzen will.“ Und weiter: „Mit der SPD jedenfalls nicht, ich werde in keine Koalition eintreten, die Enteignung zur Voraussetzung macht.“ Stattdessen verweist der SPD-Spitzenkandidat auf das kürzlich eingeführte Mietenkataster als milderes Instrument gegen überhöhte Mieten.

Im Hintergrund des Streits steht der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ vom 26. September 2021, bei dem 57,6 Prozent der Abstimmenden den Berliner Senat aufforderten, ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände zu erarbeiten. Betroffen wären nach amtlichen Schätzungen rund 240.000 Wohnungen von Unternehmen mit jeweils mehr als 3.000 Einheiten in Berlin. Das entspricht etwa 15 Prozent aller Mietwohnungen der Stadt.

Umgesetzt ist dieser Auftrag bis heute nicht. Eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission kam in ihrem Abschlussbericht vom 28. Juni 2023 zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung auf Grundlage von Artikel 15 Grundgesetz rechtlich möglich wäre. Die seit 2023 amtierende Koalition aus CDU und SPD verständigte sich daraufhin auf ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz“. Kritiker werfen der Koalition jedoch vor, den Volksentscheid damit lediglich zu verwässern, statt ihn umzusetzen.

Offener Ausgang

Nach der aktuellen Sonntagsfrage von Civey im Auftrag des „Tagesspiegel“ liegt die Linke mit 21 Prozent vorn, gefolgt von CDU (19 Prozent), AfD (18 Prozent), Grünen (17 Prozent) und SPD (12 Prozent). Rechnerisch realistisch sind derzeit zwei Bündnisse: eine rot-grün-rote Koalition aus SPD, Grünen und Linke oder ein Bündnis aus CDU, Grünen und SPD. Beide Optionen erfordern erhebliche Kompromisse in der Enteignungsfrage.

Der 20. September dürfte damit tatsächlich zum entscheidenden Test werden: Setzt sich die harte Linie der Linken durch, oder knickt am Ende eine der Parteien ein, die derzeit noch auf Zeit spielen?