Geheimdienste sollen Angriffe künftig aktiv abwehren dürfen

Deutschlands Nachrichtendienste sollen deutlich mehr Möglichkeiten bekommen, auf Spionage, Sabotage und Cyberangriffe zu reagieren. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 eine weitreichende Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Betroffen sind vor allem der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz. Bislang lag ihr Schwerpunkt auf Beobachtung, Informationsbeschaffung und Auswertung. Künftig sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch aktive Gegenmaßnahmen möglich sein. Damit verändert sich die Rolle der Dienste erheblich. Der BND soll Gefahren nicht mehr in jedem Fall nur erkennen und Informationen an andere Behörden weitergeben. Wenn eine Bedrohung anders nicht wirksam abgewehrt werden kann, sollen eigene operative Maßnahmen erlaubt werden.

Cyberangriffe sollen schon vor dem Start gestoppt werden können

Besonders deutlich wird der Kurswechsel bei Angriffen aus dem Internet. Steht beispielsweise fest, dass von einem Server im Ausland unmittelbar eine Cyberattacke ausgehen soll, könnte dieser künftig ausgeschaltet werden. Voraussetzung ist, dass Polizei oder andere zuständige Stellen die Gefahr nicht ebenso wirksam beseitigen können. Die neuen Möglichkeiten reichen darüber hinaus. Vorgesehen sind aktive Schutzmaßnahmen, die sich unmittelbar gegen eine festgestellte Bedrohung richten. Dabei gelten Grenzen: Eine Gegenmaßnahme muss mit dem ursprünglichen Angriff zusammenhängen und darf Menschen nicht gefährden. Damit verabschiedet sich Deutschland von einem Grundsatz, der den BND seit seiner Gründung im Jahr 1956 geprägt hat. Als Konsequenz aus der deutschen Geschichte waren offensive Operationen rechtlich stark begrenzt. Der Dienst sollte Informationen beschaffen, aber nicht selbst zum handelnden Akteur werden.

Hinter der Reform stünde eine veränderte Sicherheitslage, heißt es. Cyberattacken auf Behörden und Unternehmen, Spionage, Sabotage und verdeckte Aktionen ausländischer Akteure beschäftigen die Sicherheitsbehörden zunehmend. Wie konkret solche Gefahren werden können, zeigte zuletzt ein Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle. Dort wurde in der Nähe einer ukrainischen Antonow-Maschine eine mit Sprengstoff bestückte Drohne gefunden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach von einer hybriden Bedrohung und machte deutlich, dass die Ermittler nicht von einer Aktion einfacher Amateure ausgehen. Eine direkte Schuldzuweisung an Russland vermied er. Die Ermittlungen dauern an.

Dobrindt sieht Deutschland regelmäßig mit Spionage, Sabotage, Cyberattacken und verdeckten Operationen konfrontiert. Mit der Reform sollen deshalb nicht nur die technischen Möglichkeiten der Dienste verbessert werden. Sie sollen auch Befugnisse erhalten, mit denen sie auf erkannte Gefahren selbst reagieren können. Ein weiterer Grund für den Umbau liegt in Deutschlands Abhängigkeit von Informationen verbündeter Nachrichtendienste. In wichtigen Bereichen der internationalen Aufklärung ist die Bundesrepublik auf Erkenntnisse von Partnern angewiesen.

Diese Abhängigkeit solle verringert werden. Die deutschen Dienste sollen mehr Informationen selbst gewinnen, auswerten und gegebenenfalls für eigene Maßnahmen nutzen können. Gerade die starke Abhängigkeit von amerikanischen Erkenntnissen wird dabei zunehmend als strategisches Problem betrachtet.

Auch bei der Speicherung von Informationen sind Änderungen vorgesehen. Telekommunikationsinhalte sollen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate aufbewahrt werden können. Für Verkehrsdaten ist eine Speicherdauer von bis zu zwölf Monaten vorgesehen. Mit den zusätzlichen Befugnissen sollen zugleich die Kontrollmechanismen verändert werden. Der Unabhängige Kontrollrat soll Aufgaben der bisherigen G10-Kommission übernehmen. Besonders weitreichende Eingriffe sollen vor ihrer Durchführung genehmigt werden müssen. Die Reform ist mit dem Kabinettsbeschluss allerdings noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen zustimmen. Das neue Nachrichtendienstrecht soll nach derzeitiger Planung bis 2027 in Kraft treten. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre die Konsequenz weitreichend: BND und Verfassungsschutz wären nicht länger ausschließlich Dienste, die Gefahren beobachten, analysieren und melden. Bei bestimmten Bedrohungen könnten sie künftig selbst eingreifen und versuchen, einen Angriff zu stoppen, bevor er Deutschland erreicht. Die Eingriffsmöglichkeiten wiederum werden in den politischen Debatten kritisiert.