Hanning leitete den BND von 1998 bis 2005 und war anschließend Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst arbeitete er als Sicherheitsberater. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm nun unter anderem geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung und versuchten Landesverrat vor. Sein früherer Büroleiter soll ihn über einen langen Zeitraum gegen Bezahlung mit internen Erkenntnissen versorgt haben. Im Raum stehen nahezu 2.000 Dokumente. Am 6. Oktober wurde Hanning festgenommen, am folgenden Tag ordnete ein Ermittlungsrichter Untersuchungshaft an. Sein Anwalt weist den Vorwurf zurück, Hanning habe Informationen zum Schaden Deutschlands weitergegeben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Hannings Vorwürfe zur Pipeline-Sprengung
Besondere Aufmerksamkeit hatten Hannings frühere Äußerungen über die Zerstörung von Nord Stream erregt. Am 26. September 2022 beschädigten Explosionen drei der vier Pipeline-Stränge in der Ostsee. Hanning vertrat später die Auffassung, dass ukrainische Täter den Anschlag mit polnischer Unterstützung ausgeführt hätten. Er ging noch weiter und äußerte die Vermutung, die politische Führung beider Länder müsse davon gewusst haben. Dabei nannte er ausdrücklich den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und den damaligen polnischen Präsidenten Andrzej Duda.
Das waren schwerwiegende Anschuldigungen eines ehemaligen deutschen Geheimdienstchefs, aber keine gerichtlich festgestellten Tatsachen. Die Regierungen in Kiew und Warschau bestritten eine Beteiligung. Auch Hannings frühere Position beim BND macht seine Einschätzung nicht automatisch zu einem Beweis. Entscheidend bleibt, welche Beteiligten, Hintermänner und möglichen staatlichen Verbindungen sich durch Ermittlungen und Gerichtsverfahren tatsächlich nachweisen lassen.
Zwei Verfahren, die nicht verwechselt werden dürfen: Mitte Oktober soll in Hamburg der erste Prozess im Zusammenhang mit der Nord-Stream-Sabotage beginnen. Angeklagt ist der Ukrainer Serhij K., dem eine führende Rolle bei der Durchführung des Anschlags vorgeworfen wird. Das Verfahren könnte wichtige Erkenntnisse über Planung und Ausführung liefern. Ob es darüber hinaus die politische Verantwortung für die Tat klären kann, bleibt offen.
Die Ermittlungen gegen Hanning betreffen dagegen seinen mutmaßlichen Umgang mit geheimen BND-Unterlagen und deren mögliche Verwendung in seiner privaten Beratertätigkeit. Bislang gibt es keinen belegten Zusammenhang zwischen seiner Festnahme und seinen öffentlichen Aussagen über Nord Stream. Aus der zeitlichen Nähe beider Vorgänge lässt sich ein solcher Zusammenhang nicht ableiten.
Der Fall Hanning wirft allerdings eine weitere Frage von erheblicher Tragweite auf. Wenn ein ehemaliger Geheimdienstpräsident tatsächlich über Jahre Zugang zu vertraulichen Unterlagen behalten und diese wirtschaftlich verwertet haben sollte, wäre nicht allein sein persönliches Verhalten zu untersuchen. Dann ginge es ebenso um die internen Kontrollen des Nachrichtendienstes und den Schutz sensibler Informationen nach dem Ausscheiden hochrangiger Amtsträger.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gegen Hanning bleibt die Zerstörung der Ostsee-Pipelines ein schwerer Angriff auf eine bedeutende Energieinfrastruktur. Die Ermittlungen müssen deshalb über die Identifizierung einzelner Tatverdächtiger hinausreichen, soweit die Beweislage das ermöglicht. Wer die Sprengung plante, finanzierte und anordnete, ist für die politische Bewertung ebenso wichtig wie die Frage, wer sie ausführte.
Gerade weil die möglichen Verbindungen in das Umfeld europäischer Partnerstaaten reichen, darf die strafrechtliche Aufklärung nicht von diplomatischen Rücksichtnahmen abhängig gemacht werden. Umgekehrt dürfen Verdachtsmomente nicht vorschnell zu Schuldzuweisungen gegen Regierungen werden.
Der frühere BND-Präsident muss sich nun selbst gegen gravierende strafrechtliche Vorwürfe verteidigen. Seine Aussagen zu Nord Stream werden dadurch weder bewiesen noch widerlegt. Über ihre Stichhaltigkeit entscheiden die Belege zur Pipeline-Sabotage, nicht das Verfahren gegen Hanning. Deutschland hat Anspruch auf die Aufklärung beider Komplexe – und darauf, dass sie nicht aus politischen Gründen miteinander vermengt werden.