Altersvorsorge-Depots: Was Sie wie jeder Privat-Haushalt wissen sollten!

Liebe Leserinnen und Leser,

der Altersvorsorge-Plan der Regierung kommt. Wir werden in loser Reihenfolge für Sie die Zeit bis dahin mit Hinweisen überbrücken. Beginnen wir mit grundsätzlichen Hinweisen:

  • Der Staat fördert Ihre Einzahlungen in diese Depots. Dabei werden Banken und Versicherungen Ihnen Depot-Lösungen anbieten, die aus Aktien-Index-ETFs bestehen sowie aus Anleihen-ETFs.
  • Grundsätzlich gilt, dass solche Depots vor dem Zugriff des Staates selbst geschützt sind und auch davor, dass die Banken (hier statt der Versicherungen genannt) Insolvenz anmelden müssen. Im Falle des Falles werden solche Depots einfach an ein anderes Institut übertragen. Hier wird keine Enteignung stattfinden.
  • Auf der anderen Seite wird der Staat die geförderten Depots kennen, was bedeutet, dass ein Teil des Vermögens bekannt ist.
  • Sie können die Depots jederzeit auflösen (oder auch auf „halten“ stellen). Auflösung bedeutet, dass Sie die gewährten Vorteile zurückzahlen müssen. Was Sie eingezahlt haben, gehört Ihnen, ebenso die Gewinne (oder Verluste).

Insofern sind diese Depots unabhängig von sonstigen Sorgen um die staatlichen Schulden oder die Schulden auf EU-Ebene, unabhängig auch von Banken-Ängsten in diesem Sinne für Sie sicher.

Die staatliche Zulage: Bis zu 540 Euro pro Jahr

Ein wichtiger Baustein des neuen Altersvorsorgedepots ist die staatliche Grundzulage. Ihre Höhe hängt unmittelbar davon ab, wie viel in den Vertrag eingezahlt wird.

Besonders stark werden zunächst kleinere Sparbeträge gefördert: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt der Staat 50 Prozent dazu. Bei einer Einzahlung von 360 Euro fließen also weitere 180 Euro als Grundzulage in den Altersvorsorgevertrag.

Für Einzahlungen oberhalb von 360 Euro sinkt der Fördersatz. Auf die nächsten maximal 1.440 Euro Eigenbeitrag gibt es eine Zulage von 25 Prozent.

Wer den maximal geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr einzahlt, erhält damit:

  • 180 Euro Zulage auf die ersten 360 Euro,
  • weitere 360 Euro Zulage auf die folgenden 1.440 Euro,
  • insgesamt also 540 Euro Grundzulage pro Jahr.

Aus 1.800 Euro Eigenbeitrag werden damit 2.340 Euro, die innerhalb eines Jahres in die Altersvorsorge fließen.

Eigenbeitrag pro Jahr Grundzulage Einzahlung inklusive Zulage
120 € 60 € 180 €
300 € 150 € 450 €
360 € 180 € 540 €
600 € 240 € 840 €
1.000 € 340 € 1.340 €
1.200 € 390 € 1.590 €
1.800 € 540 € 2.340 €

Gerade bei kleinen Sparbeträgen ist die Förderquote damit beachtlich. Wer beispielsweise 30 Euro im Monat beziehungsweise 360 Euro im Jahr einzahlt, erhält mit 180 Euro eine staatliche Grundzulage in Höhe von 50 Prozent des Eigenbeitrags.

Schon ab 10 Euro im Monat ist eine Förderung möglich

Um die Grundzulage zu erhalten, müssen mindestens 120 Euro pro Jahr selbst eingezahlt werden. Das entspricht einem monatlichen Sparbetrag von 10 Euro. Die Förderung lässt sich dabei einfach nachvollziehen: Entscheidend für die Höhe der Grundzulage ist grundsätzlich, wie viel tatsächlich eingezahlt wird.

Kinderzulage: Bis zu 300 Euro zusätzlich pro Kind

Noch höher kann die Förderung für Familien ausfallen. Zusätzlich zur Grundzulage kann ein Elternteil eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten. Das Prinzip ist einfach: Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro gibt es einen Euro Kinderzulage pro Kind.

Bei einem Kind können aus 300 Euro Eigenbeitrag deshalb:

300 Euro Eigenbeitrag + 150 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage = 750 Euro

werden.

Bei zwei förderberechtigten Kindern ergibt sich bei demselben Eigenbeitrag sogar:

300 Euro Eigenbeitrag + 150 Euro Grundzulage + 600 Euro Kinderzulage = 1.050 Euro.

Familien erreichen dadurch bereits mit vergleichsweise kleinen Eigenbeiträgen hohe Förderquoten.

Die maximale Kinderzulage beträgt einheitlich 300 Euro pro Kind und Jahr.

200 Euro Bonus für Berufseinsteiger

Auch für junge Sparer ist eine zusätzliche Förderung vorgesehen. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Dieser Bonus wird nicht jedes Jahr gezahlt, sondern einmalig.

Gerade bei einem frühen Einstieg kann der zusätzliche Betrag dennoch interessant sein. Schließlich können nicht nur die eigenen Beiträge, sondern auch die staatlichen Zulagen anschließend über viele Jahre im Altersvorsorgedepot investiert bleiben.

Zusätzlich kann ein Steuervorteil hinzukommen

Die direkten Zulagen sind nur ein Teil der staatlichen Förderung. Beiträge zum Altersvorsorgevertrag können zusätzlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das Finanzamt führt dafür eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird berechnet, ob der steuerliche Vorteil höher ausfällt als der bereits bestehende Zulageanspruch. Ist das der Fall, wird die Differenz zusätzlich steuerlich berücksichtigt.

Ohne Kinderzulage können bei maximaler Förderung beispielsweise 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage, also insgesamt 2.340 Euro, für den Sonderausgabenabzug relevant sein. Wichtig ist allerdings: Zulage und steuerlicher Vorteil werden nicht einfach vollständig zusammengerechnet. Der bestehende Zulageanspruch fließt in die steuerliche Berechnung ein.

Keine laufende Besteuerung während der Ansparphase

Ein weiterer Vorteil des Altersvorsorgedepots zeigt sich bei der Besteuerung der Kapitalanlage. Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge innerhalb des Altersvorsorgevertrags nicht laufend besteuert. Werden beispielsweise Fondsanteile verkauft und das Geld anschließend innerhalb des Depots neu angelegt, fällt dadurch nicht unmittelbar dieselbe Besteuerung von Kapitalerträgen an wie bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot.

Das kann langfristig einen Vorteil bringen: Erträge können innerhalb des Vertrags weiter investiert werden und ebenfalls neue Erträge erwirtschaften. Steuerfrei ist die Altersvorsorge damit allerdings nicht. Vielmehr wird die Besteuerung in die Zukunft verschoben. Die Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag werden nachgelagert in der Auszahlungsphase besteuert.

Können auch mehr als 1.800 Euro eingezahlt werden?

Die Grenze von 1.800 Euro bedeutet nicht, dass jährlich höchstens dieser Betrag in das Altersvorsorgedepot fließen darf. In einen Altersvorsorgevertrag können insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Allerdings wird nur ein Eigenbeitrag von maximal 1.800 Euro für die Berechnung der Grundzulage berücksichtigt.

Wer beispielsweise 3.000 oder 6.840 Euro einzahlt, erhält deshalb nicht mehr als die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Ob Einzahlungen oberhalb der Fördergrenze sinnvoll sind, hängt daher stärker von den individuellen steuerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie von den Konditionen des jeweiligen Vertrags ab.

Was ist das Standard-Altersvorsorgedepot?

Nicht jeder Anleger möchte selbst Fonds auswählen oder regelmäßig über die Aufteilung seines Altersvorsorgevermögens entscheiden. Deshalb wird es neben individuelleren Altersvorsorgedepots ein Standard-Altersvorsorgedepot geben. Dieses soll besonders einfach aufgebaut sein und mit voreingestellten Anlageoptionen arbeiten. Vorgesehen ist grundsätzlich eine Kombination aus einem renditeorientierten und einem sicherheitsorientierten Baustein. Denkbar sind beispielsweise ein breit gestreuter Aktienfonds für die Renditekomponente und ein Anleihenfonds für den sicherheitsorientierten Teil.

Hinzu kommt ein Ablaufmanagement. Nähert sich die Auszahlungsphase, wird das Risiko der Kapitalanlage nach festgelegten Regeln reduziert. Für das Standardprodukt gelten außerdem besondere Kostenvorgaben. Die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten – die sogenannten Effektivkosten – darf 1 Prozent nicht überschreiten.

Was passiert im Ruhestand mit dem angesparten Geld?

Das Altersvorsorgedepot ist zweckgebunden. Die staatliche Förderung ist daran geknüpft, dass das angesparte Vermögen tatsächlich der Altersvorsorge dient. In der Auszahlungsphase stehen dafür unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Neben einer lebenslangen Rente ist auch ein langfristiger Auszahlungsplan möglich.

Ein solcher Auszahlungsplan muss grundsätzlich mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen. Das Altersvorsorgedepot ist damit weniger flexibel als ein gewöhnliches Wertpapierdepot. Bei einem normalen Depot kann grundsätzlich frei entschieden werden, wann und in welcher Höhe Kapital entnommen wird. Beim geförderten Altersvorsorgedepot gelten dagegen gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des angesparten Vermögens.

Wer kann die Förderung erhalten?

Mit dem Altersvorsorgedepot soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge einem breiten Personenkreis offenstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar von der staatlichen Förderung profitieren.

Auch für Ehepartner ohne eigene unmittelbare Förderberechtigung sind Sonderregelungen vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie mittelbar förderberechtigt sein und ebenfalls eine Zulage erhalten.

Fazit: Das AV-Depot kombiniert Zulagen mit Kapitalmarktchancen

Das Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit langfristigem Investieren am Kapitalmarkt. Bei einem Eigenbeitrag von bis zu 1.800 Euro können jährlich bis zu 540 Euro Grundzulage hinzukommen. Familien können darüber hinaus bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr erhalten. Für jun ge Berufseinsteiger ist zusätzlich ein einmaliger Bonus von 200 Euro vorgesehen. Hinzu kommen mögliche Steuervorteile sowie die aufgeschobene Besteuerung der Erträge während der Ansparphase.

Diesen Vorteilen stehen Einschränkungen gegenüber. Das Geld ist für die Altersvorsorge bestimmt und damit nicht so frei verfügbar wie das Vermögen in einem normalen ETF-Depot. Zudem hängen Rendite und tatsächlicher Nutzen wesentlich davon ab, welche Anlagen gewählt werden und welche Kosten der jeweilige Anbieter verlangt. Ob sich ein Altersvorsorgedepot gegenüber einem gewöhnlichen ETF-Sparplan rechnet, lässt sich deshalb nicht allein anhand der staatlichen Zulage beurteilen. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Förderung, Kosten, Anlagehorizont, Besteuerung und Flexibilität.

In den kommenden Ausgaben werden wir auf einzelne Details eingehen und bis Jahresende eine Serie an wichtigen Informationen für Sie erstellt haben.