Die Kräfteverhältnisse im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt könnten schon bei seiner ersten Sitzung sichtbar werden. Die AfD verfügt nach ihrem Wahlergebnis über 39 der insgesamt 83 Mandate und stellt damit mit großem Abstand die stärkste Fraktion. Für das Amt des Landtagspräsidenten hat sie Tobias Rausch nominiert. Politisch bemerkenswert ist dabei nicht nur, dass erstmals ein AfD-Politiker an die Spitze eines deutschen Landesparlaments gelangen könnte. Bemerkenswert ist vor allem, dass die Haltung der CDU die Abstimmungsbedingungen verändert.
Die CDU will ihren 15 Abgeordneten empfehlen, sich bei der Wahl des Landtagspräsidenten zu enthalten. Zur Begründung verweist die Parteiführung darauf, dass AfD und BSW gemeinsam ohnehin über genügend Stimmen verfügten. Tatsächlich hat das BSW angekündigt, den AfD-Kandidaten zu wählen. AfD und BSW kämen zusammen auf 44 Abgeordnete und hätten damit bei vollständiger Beteiligung bereits eine Mehrheit. Die Enthaltung der CDU ist deshalb für den erwarteten Ausgang möglicherweise nicht entscheidend. Für die parlamentarische Mathematik ist sie trotzdem alles andere als bedeutungslos.
Eine Enthaltung verändert die Mehrheit
Bei der Wahl des Landtagspräsidenten kommt es auf die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen an. Enthaltungen werden dabei nicht wie Nein-Stimmen behandelt. Sie verringern vielmehr die Zahl der Stimmen, auf deren Grundlage die erforderliche Mehrheit berechnet wird. Bei 83 Abgeordneten und vollständiger Stimmabgabe wären grundsätzlich 42 Stimmen erforderlich. Die AfD verfügt allein über 39 Mandate und könnte diese Schwelle damit nicht erreichen.
Anders sieht es aus, wenn sich die 15 CDU-Abgeordneten geschlossen enthalten. Dann verbleiben 68 abgegebene Ja- oder Nein-Stimmen, sofern die übrigen Abgeordneten abstimmen. Die Mehrheit läge bei 35 Stimmen. Die AfD verfügt über 39. Damit entsteht eine bemerkenswerte Konstellation. Die CDU muss den AfD-Kandidaten nicht wählen. Sie muss sich mit der AfD nicht absprechen. Ihre Enthaltung kann dennoch dazu führen, dass die AfD für die Wahl ihres Kandidaten rechnerisch nicht einmal mehr auf die angekündigten Stimmen des BSW angewiesen wäre.
Das ist der entscheidende Unterschied zwischen politischer Absicht und parlamentarischer Wirkung.
Hinter dieser Abstimmung steht ein Wahlergebnis, das die politische Statik Sachsen-Anhalts grundlegend verändert hat. Die AfD erreichte bei der Landtagswahl 43,8 Prozent und verfügt nun über 39 Mandate. Die CDU kommt nur noch auf 15 Sitze. SPD, Linke und Grüne stellen jeweils acht Abgeordnete, das BSW fünf. Damit besitzt die AfD genauso viele Mandate wie CDU, SPD, Linke und Grüne zusammen.
Das BSW sitzt mit seinen fünf Abgeordneten zwischen diesen beiden Blöcken und kann deshalb bei zahlreichen Abstimmungen entscheidend werden. Bei der Wahl des Landtagspräsidenten hat die Partei bereits angekündigt, den Kandidaten der AfD zu unterstützen. Sie begründet dies damit, dass der stärksten Fraktion nach parlamentarischem Brauch das Präsidentenamt zustehe. Damit entsteht im neuen Landtag erstmals eine Situation, in der die bisherige Abgrenzung der übrigen Parteien von der AfD nicht automatisch verhindert, dass die stärkste Fraktion zentrale parlamentarische Ämter besetzt.
Der Landtagspräsident leitet die Sitzungen des Parlaments, sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung und vertritt den Landtag nach außen. Er übt das Hausrecht aus und besitzt eine herausgehobene Stellung innerhalb des parlamentarischen Betriebs. Die Besetzung dieses Amtes durch die stärkste Fraktion wäre für sich genommen kein ungewöhnlicher Vorgang. In vielen Parlamenten entspricht es der politischen Tradition, dass die größte Fraktion den Präsidenten stellt. Ungewöhnlich ist die Situation in Sachsen-Anhalt deshalb aus einem anderen Grund. Gegenüber der AfD wurde dieses Prinzip bislang nicht selbstverständlich angewandt. Die Partei verweist darauf, dass ihr in der vergangenen Legislaturperiode bereits der Posten eines Vizepräsidenten verwehrt worden sei. Nun könnte sie nicht nur in das Präsidium einziehen, sondern unmittelbar dessen Spitze übernehmen.
Das wäre ein institutioneller Einschnitt. Die AfD würde damit erstmals eines der höchsten parlamentarischen Ämter eines Bundeslandes besetzen.