US-Regierung warnt vor staatlich gesteuerter Medien-Sichtbarkeit

Eine bemerkenswerte Intervention der US-Regierung könnte auch für die deutsche Debatte über sogenannte „Public-Value-Medien“ erhebliche Bedeutung bekommen. Wie der Ökonom und Publizist Norbert Häring am 12. September 2026 auf seinem Blog „Geld und mehr“ berichtet, hat die US-Regierung die britische Regierung ausdrücklich vor Plänen gewarnt, bestimmte als besonders vertrauenswürdig oder gesellschaftlich wertvoll eingestufte Medien auf digitalen Plattformen bevorzugt sichtbar zu machen.

Der Vorgang ist deshalb auch für Deutschland interessant, weil hierzulande ähnliche Überlegungen existieren. Landesmedienanstalten wollen das bereits bestehende Public-Value-Prinzip nach Härings Darstellung ausweiten: Medien, denen ein besonderer gesellschaftlicher Wert zugesprochen wird, sollen auf digitalen Plattformen privilegiert verbreitet werden. Im Ergebnis würden deren Beiträge in Empfehlungssystemen stärker sichtbar, während nicht entsprechend zertifizierte Angebote relativ an Reichweite verlieren würden.

Washington sieht Gefahr einer meinungsbezogenen Zensur

Ausgangspunkt von Härings aktuellem Bericht ist eine öffentliche Konsultation der britischen Regierung über die zukünftige Medienpolitik. An dieser hat sich auch die US-Regierung beteiligt und ihre Stellungnahme zusätzlich über die amerikanische Botschaft in Großbritannien veröffentlicht.

Die amerikanische Kritik richtet sich dabei gegen den grundlegenden Mechanismus einer staatlich beeinflussten Priorisierung von Medien. Nach der von Häring wiedergegebenen Stellungnahme sieht Washington die Gefahr, dass ein System, in dem Regierungen Einfluss darauf erhalten, welche Informationsquellen bevorzugt sichtbar gemacht werden, zu einem Instrument „meinungsbezogener Zensur“ werden könnte. Besonders betroffen wären unabhängige Journalisten und Medien, denen eine staatlich anerkannte Einstufung als vertrauenswürdig fehlt.

Die US-Regierung stellt deshalb eine entscheidende Frage: Wer bestimmt eigentlich, welche Medienorganisation als vertrauenswürdig oder legitim gilt – und nach welchen Kriterien? Noch deutlicher wird Washington bei den Folgen für soziale Netzwerke und andere Plattformen. Würde Großbritannien diese verpflichten, von staatlicher Seite bevorzugte Medien in algorithmischen Feeds stärker zu gewichten, könne die dadurch verursachte Verringerung der Reichweite unerwünschter Medien funktional einer Entfernung nahekommen. Eine solche Regelung würde die US-Regierung laut ihrer Stellungnahme voraussichtlich als Unterstützung von Zensur betrachten.

Hinzu kommt ein außenpolitisches Argument: Ein westlicher demokratischer Staat, der staatlich privilegierte Informationsquellen algorithmisch bevorzugen lässt, könnte damit einen Präzedenzfall schaffen. Autoritäre Staaten könnten sich darauf berufen, wenn sie ihrerseits eine stärkere Kontrolle des digitalen Informationsraums rechtfertigen wollen.

Deutschland diskutiert ein ähnliches Prinzip

Genau deshalb stellt Häring einen Zusammenhang mit den Plänen deutscher Landesmedienanstalten her. Bereits im Mai hatte er über ein Papier zur „Weiterentwicklung Public Value“ der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und der Landesanstalt für Medien NRW berichtet. Danach soll das Public-Value-Prinzip über die bisherige bevorzugte Auffindbarkeit bestimmter Medienangebote hinaus auf einzelne Inhalte und deren Verbreitung über große digitale Plattformen ausgedehnt werden.

Medien könnten sich demnach für einen Public-Value-Status qualifizieren. Die entsprechend gekennzeichneten Inhalte könnten anschließend in den Empfehlungssystemen großer Plattformen bevorzugt behandelt werden. In dem von Häring beschriebenen Papier wird nach seiner Darstellung sogar eine Mindestquote für entsprechend zertifizierte Inhalte erwogen. Damit würde sich die Medienregulierung qualitativ verändern. Es ginge nicht mehr lediglich darum, rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder bestimmte journalistische Angebote auf Smart-TVs oder Benutzeroberflächen leichter auffindbar zu machen. Staatlich legitimierte Institutionen würden vielmehr mittelbar darauf Einfluss nehmen, welche legalen journalistischen Inhalte von Algorithmen häufiger und welche seltener verbreitet werden.

Genau an diesem Punkt setzt die amerikanische Kritik am britischen Modell an.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Löschen oder nicht löschen?

Die Auseinandersetzung zeigt ein grundsätzliches Problem moderner Informationskontrolle. Im digitalen Raum entscheidet nicht allein die Frage, ob ein Beitrag veröffentlicht werden darf. Entscheidend ist zunehmend, ob er überhaupt ein Publikum erreicht.

Wenn eine Plattform zehn Beiträge zur Auswahl hat und aufgrund gesetzlicher Vorgaben drei davon systematisch bevorzugen muss, werden die übrigen sieben zwangsläufig relativ zurückgestuft. Formal bleiben sie verfügbar. Praktisch kann ihre Reichweite dennoch erheblich sinken. Damit entsteht eine Form staatlicher Einflussnahme, die ohne klassisches Veröffentlichungsverbot auskommt. Die US-Regierung weist in ihrer Stellungnahme genau auf diesen Effekt hin: Eine staatlich veranlasste algorithmische Bevorzugung bestimmter Medien verändert zwangsläufig die Reichweite der nicht bevorzugten Anbieter.

Das unterscheidet die Debatte von der klassischen Vorstellung von Zensur, bei der ein Staat einen Artikel vor Veröffentlichung verbietet. Im digitalen Informationsraum kann Sichtbarkeit selbst zum regulatorischen Instrument werden.

Damit rückt eine zweite Frage in den Mittelpunkt: Wer definiert gesellschaftlichen Wert, Vertrauenswürdigkeit und journalistische Qualität? Nach dem von Häring beschriebenen deutschen Modell sollen Medien einen Public-Value-Status erhalten können. Über diesen Status entscheidet im bestehenden System die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten.

Das muss nicht bedeuten, dass einzelne Beiträge politisch bewertet oder verboten werden. Aber sobald der Status Auswirkungen auf die algorithmische Reichweite bekommt, erhält die Einstufung erhebliche wirtschaftliche und publizistische Bedeutung. Ein Medium mit bevorzugter Sichtbarkeit gewinnt potentiell Leser, Zuschauer und Werbeeinnahmen. Ein konkurrierendes Medium ohne diesen Status verliert relativ an Sichtbarkeit. Die Entscheidung darüber, wer „Public Value“ besitzt, wäre damit nicht bloß ein Qualitätssiegel. Sie könnte unmittelbar die Wettbewerbsbedingungen auf dem digitalen Medienmarkt beeinflussen.

Politisch besonders bemerkenswert ist deshalb, von welcher Seite der Widerstand kommt. Die großen Plattformen, die solche regulatorischen Vorgaben technisch umsetzen müssten, stammen überwiegend aus den USA. Washington beschäftigt sich gleichzeitig mit Gesetzesinitiativen, die verhindern sollen, dass amerikanische Behörden oder Gerichte ausländische Regelungen unterstützen, wenn dadurch in den USA geschützte Meinungsäußerungen beeinträchtigt werden. Häring verweist in diesem Zusammenhang auf den HOMEFRONT Act und den GRANITE Act.

Sollte Deutschland tatsächlich eine Verpflichtung zur algorithmischen Bevorzugung staatlich zertifizierter Public-Value-Inhalte beschließen, könnte deshalb ein Konflikt entstehen, der weit über deutsche Medienpolitik hinausgeht. Dann stünden sich zwei unterschiedliche Vorstellungen gegenüber:

Auf der einen Seite die Vorstellung, durch die bevorzugte Sichtbarkeit besonders vertrauenswürdiger Medien eine bessere Informationsordnung herzustellen. Auf der anderen Seite das amerikanische Argument, dass bereits die staatliche Auswahl der bevorzugt sichtbaren Informationsquellen einen problematischen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit darstellt. Darin liegt die Bedeutung des von Norbert Häring dokumentierten Vorgangs.

Darf der Staat bestimmen, welche legalen Medien und Meinungen die Bürger bevorzugt zu sehen bekommen?

Und auf diese Frage hat die US-Regierung gegenüber Großbritannien nun eine ungewöhnlich deutliche Antwort gegeben.