Erzeugerpreise für Dienstleistungen steigen im 2. Quartal um 7,2 Prozent

Nicht nur die Rohstoffpreise steigen und mit ihnen auch die Erzeugerpreise im Verarbeitenden Gewerbe. Auch im Dienstleistungssektor macht sich eine kräftige Teuerung bemerkbar. Sie lag im zweiten Quartal 2021 nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) bei 7,2 Prozent.

Nicht nur gegenüber dem Vorjahr, auch gegenüber dem ersten Quartal 2021 war ein deutlicher Anstieg der Preise um 3,3 Prozent zu verzeichnen. Den stärksten Anstieg verzeichnete mit einem Plus von 17,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr der Bereich Verkehr und Lagerwirtschaft.

Massiv gestiegen sind dabei die Preise im Bereich der See- und Küstenschifffahrt. Sie stiegen gegenüber dem 2. Quartal 2020 um schwindelerregende 101,3 Prozent an. Verantwortlich für diesen extremen Preisanstieg waren die schnelle Erholung der chinesischen Industrieproduktion, die coronabedingten längeren Entladezeiten bei den Containerschiffen sowie der Mangel an leeren Container.

Gerichts- und Anwaltskosten steigen deutlich

Auch im Luftverkehr erhöhten sich die Preise deutlich. Allerdings konnte im zweiten Quartal erstmals ein schwächerer Anstieg als in den Vorquartalen festgestellt werden. Dennoch stiegen die Preise im Vergleich zum 2. Quartal 2020 um 3,1 Prozent an und selbst gegenüber dem ersten Quartal 2021 war ein Preisanstieg von 1,0 Prozent zu verzeichnen.

Während bei den Informations- und Kommunikationsdienstleistungen ein moderater Preisanstieg von 1,6 Prozent zu verzeichnen war, stiegen die Erzeugerpreise für Telekommunikationsleistungen mit 3,7 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2020 recht stark an. Hierbei lagen die Preise im Bereich Festnetz und Internet um 5,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Dieser Preisanstieg ist vor allem auf die Erhöhung der Grundtarife, auch im Bereich der Bestandskunden, zurückzuführen. Die Preise im Mobilfunk gingen hingegen um 0,2 Prozent zurück.

IT-Dienstleistungen, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen verteuerten sich mit Anstiegen von 0,1 bis 2,3 Prozent nur mäßig. Deutlich erhöht haben sich hingegen die Kosten für die Rechtsberatung. Sie verzeichneten einen Anstieg von 5,1 Prozent. Ausschlaggebend hierfür waren die Gebührenanpassungen im Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die zum 1. Januar 2021 vorgenommen worden waren.