Geheimgehaltene AKW-Akten im Habeck-Ministerium jetzt hochbrisant

Neue Entwicklungen im Fall der „geheim gehaltenen Akten“ im Fall des Habeck-Ministeriums (siehe unten). Nun sieht es so aus, als haben Mitarbeiter den Minister bei der Frage, welche Folgen die Abschaltung von AKWs haben würden, nicht so informiert, wie dies zu erwarten wäre. Habeck habe nichts gewusst über die Informationen oder – je nach Interpretation in den sozialen Medien – Risiken.

Ist die Bevölkerung „belogen“ worden?

Vor kurzem wurde bekannt, dass die geheimgehaltenen AKW-Abschaltungsunterlagen aus dem Wirtschaftsministerium nun tatsächlich veröffentlicht werden müssen. Dies war eine kurze Zeile in den Medien wert. Wir bleiben dran, denn danach kam – nichts mehr. Stattdessen wurde bekannt, dass Habeck Kanzler werden möchte.

Da sich nichts ändert, stellen wir den Fall noch einmal kurz dar. Als Erinnerung. Die Unterlagen, warum das Ministerium die AKWs abgeschaltet hat, müssen kommen.

Es gab immer wieder Schlagzeilen. So hatte auch der gewiss nicht regierungsfeindliche „Der Westen“ schon im September 2023 gefragt: „Wo sind die Papiere hin, Herr Habeck?“. Wer etwa nach dem „Urteil“ dazu googelt oder anderweitig Nachforschungen anstellt – zur jüngsten Entwicklung rund um die Abschaltung der AKW und dazu, dass das Urteil jetzt rechtskräftig geworden ist, gibt es – null. Außer einer Nachricht vom „Fokus“. Das Urteil scheint wie in der Versenkung verschwunden. Sie können es selbst ausprobieren.

Daher:

Nun ist es amtlich: Die Urteile gegen das Wirtschaftsministerium zur Herausgabe der Akten im Zusammenhang mit der Stilllegung der Atomkraftwerke sind rechtskräftig. Das Bundeswirtschaftsministerium hat gegen ein Urteil aus dem Februar keine Berufung eingelegt und muss diese Aktien nunmehr dem klagenden Journalisten sogar solche Dokumente aushändigen, die als „Verschlusssache“ gehandhabt werden.

Darum geht es:

Mitte Februar machte kurz ein Urteil die Runde: „Gericht zwingt Habeck zur Herausgabe geheimer Unterlagen zum Atomausstieg“, titelte etwa der „Focus„, die „Bild“ sprang an etc. Die Frage beschäftigt die großen Sendungen im Fernsehen jedoch nicht. Wir halten sie für interessant: Warum und mit welchen internen Dokumenten ist die Regierung aus der Atomenergie ausgestiegen?

Akten müssen an die Öffentlichkeit!

Zur Erinnerung:

Da Verwaltungsgericht Berlin-Moabit hat aktuell „mehrere Argumente“ zurückgewiesen, mit denen das Habeck-Ministerium die Herausgabe sogenannter Atom-Akten verweigert oder verweigern möchte. Diese Akten sollen dokumentieren, warum und wie das Ministerium zur Entscheidung kam, die Atomkraftwerke in Deutschland still zu legen. Einige der vorgetragenen Argumente sieht das Gericht offenbar anders.

Ein Argument zur Nicht-Freigabe der Akten: Energie-Chaos?

So befürchten die Beamten laut eigener Aussage ein Energie-Chaos. Gemeint ist offenbar, dass, wenn bekannt würde, dass die AKWs abgeschaltet bleiben, damit zu rechnen sei, Deutschland würde bei künftigen Energieengpässen in ein solches Energie-Chaos stürzen. Allerdings dürften die meisten Menschen im In- und Ausland wissen, dass die AKW abgeschaltet sind und bleiben.

Ein anderes Argument: So würden „vertrauliche Beratungen zur Atomkraft“ bekannt werden, die möglicherweise die Versorgungssicherheit in Gefahr brächten. Also: Wer erfährt, was Habeck über den Atomausstieg oder die Energieversorgung denkt, verhalte sich ja ggf. anders. Vielleicht würde gar die Entscheidung zum Ausstieg aus der Atomkraft in Frage gestellt. Ja, wenn das als Kommentar durchgehen darf, genau darum geht es allerdings in dieser Sache auch.

Der Richter wiederum sieht einen Anspruch der Öffentlichkeit auf Basis des Umweltinformationsgesetzes sowie dem sogenannten Informationsfreiheitsgesetz. Umweltrelevante Informationen müsse die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern geben. Im Ergebnis haben die Beamten versichert, sie würden Dokumente freigeben. Dies werden drei Viertel aller Dokumente sein, so die Botschaft – und ein Viertel wird nicht freigegeben. In den kommenden beiden Wochen würde das Gericht nun darüber entscheiden. Dann würden ggf. auch alle anderen Akten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt!