In seinem am 10. Oktober 2026 veröffentlichten Kommentar in der Berliner Zeitung wirft Autor Hakon von Holst dem Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) vor, auf europäischer Ebene Regelungen zu unterstützen, die den Ausschluss von Bargeld bei staatlichen Einrichtungen erleichtern könnten. Nach Informationen des Autors setzt sich insbesondere Deutschland in den laufenden EU-Verhandlungen für entsprechende Ausnahmen ein.
Im Mittelpunkt steht eine geplante EU-Verordnung über Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem im Bericht beschriebenen Verhandlungsstand könnten Mitgliedstaaten künftig selbst festlegen, wie finanzielle Verpflichtungen gegenüber öffentlichen Verwaltungen erfüllt werden müssen. Auch Dienstleistungen im öffentlichen Interesse, etwa im Nahverkehr, könnten davon betroffen sein.
Bargeld ist Freiheit
Bereits heute ist die Barzahlung vielerorts eingeschränkt. So können Fahrgäste in Berliner Bussen ihre Fahrscheine nicht mehr mit Bargeld erwerben. Befürworter solcher Regelungen verweisen auf geringeren Verwaltungsaufwand, Effizienz und Sicherheitsaspekte. Kritiker sehen dagegen die Gefahr, dass Menschen ohne digitale Zahlungsmöglichkeiten zunehmend ausgeschlossen werden.
Besonders problematisch könnte dies für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und Personen ohne eigenes Bankkonto werden. Der Sozialverband VdK und die Verbraucherzentralen warnen deshalb vor einer schleichenden Verdrängung des Bargelds. Bargeld ermöglicht nicht nur Zahlungen ohne digitale Infrastruktur, sondern bietet auch einen gewissen Schutz der Privatsphäre und bleibt bei technischen Störungen nutzbar.
Die Auseinandersetzung ist allerdings noch nicht entschieden. Nach Darstellung der Berliner Zeitung hat der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, Fernando Navarrete, die weitreichenden Ausnahmen zurückgewiesen. Auch ein Kompromissvorschlag der EU-Kommission liegt vor. Eine endgültige europäische Regelung ist damit noch nicht beschlossen.
Dass entsprechende Ausnahmen auch von Verkehrsbetrieben unterstützt werden, zeigt eine Initiative des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Dieser fordert ausdrücklich, den öffentlichen Nah- und Eisenbahnverkehr von einer allgemeinen Bargeldannahmepflicht auszunehmen, unter anderem aus Sicherheits- und Effizienzgründen.
Der Kommentar der Berliner Zeitung macht damit auf einen grundlegenden Widerspruch aufmerksam: Während die Politik öffentlich den Erhalt des Bargelds betont, könnten staatliche Einrichtungen zugleich größere Möglichkeiten erhalten, dessen Annahme zu verweigern.
Im Kern geht es deshalb nicht um die Abschaffung digitaler Zahlungsmöglichkeiten, sondern um die Frage, ob Bürger auch künftig selbst entscheiden können, wie sie bezahlen. Die geplante EU-Verordnung könnte hierfür wichtige Weichen stellen. Ob sie das Bargeld tatsächlich stärkt oder zusätzliche Ausnahmen ermöglicht, hängt vom endgültigen Verhandlungsergebnis ab.