Lübbe-Wolff stellt bisherige Praxis infrage: Soll die AfD künftig Verfassungsrichter vorschlagen?

Die frühere Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hält es nach Aussagen in einem Interview mit dem Portal Legal Tribune Online für falsch, die AfD bei der Besetzung des Gerichts dauerhaft außen vor zu lassen. Auch Kandidaten, die von der Partei vorgeschlagen werden, sollten eine Chance auf ein Richteramt in Karlsruhe haben. Lübbe-Wolff gehörte von 2002 bis 2014 dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Vorgeschlagen worden war sie damals von der SPD. Dass Parteien bei der Auswahl der Richter mitwirken, stellt sie nicht infrage. Bedenken hat sie jedoch, wenn eine Partei über Jahre einen erheblichen Teil der Wähler vertritt, ihre Kandidaten bei solchen Personalentscheidungen aber grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Auf Landesebene gibt es bereits Verfassungsrichter, die von der AfD vorgeschlagen wurden. Vergleichbare Fälle finden sich in Österreich und der Schweiz. In Österreich sitzen von der FPÖ vorgeschlagene Richter am Verfassungsgericht, in der Schweiz gehören Richter am Bundesgericht der SVP an. Die Befürchtung, ein AfD-Kandidat könnte später die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts aus politischen Gründen behindern, überzeugt die Juristin nicht. Ein Richter unterliegt seinen Amtspflichten. Die gezielte Blockade eines Gerichts wäre damit nicht vereinbar.

Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht sinke, heißt es

Umfragewerte des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigen einen deutlichen Rückgang. 2021 hatten demnach 81 Prozent der Befragten großes Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht. 2023 waren es noch 75 Prozent, 2025 nur noch 63 Prozent. Verluste beim Ansehen des Gerichts gab es auch früher. Nach dem Kruzifix-Beschluss Mitte der 1990er-Jahre kam es zu heftigen Protesten. Auffällig ist diesmal vor allem das Tempo des Vertrauensverlusts. Zugleich haben sich die politischen Verhältnisse verändert. Ein wachsender Anteil der Wähler entscheidet sich für Parteien rechts der politischen Mitte. Bleiben diese Wähler bei der Besetzung wichtiger Institutionen ohne Repräsentation, könnte dies das Misstrauen gegenüber diesen Institutionen verstärken. Für das Bundesverfassungsgericht ist die Akzeptanz seiner Entscheidungen von großer Bedeutung. Seine Urteile betreffen häufig politische Streitfragen und müssen auch von Bürgern akzeptiert werden, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Mehrere Entscheidungen der vergangenen Jahre sorgten für heftige politische Debatten. Dazu zählen der Klimabeschluss, Entscheidungen zu Maßnahmen während der Corona-Zeit sowie Vorgänge rund um die Reform der Schuldenbremse. Die Änderung der Schuldenbremse wurde noch vom bereits abgewählten Bundestag beschlossen. Sie schuf die Voraussetzungen für ein umfangreiches schuldenfinanziertes Finanzpaket. Auch das Bundesverfassungsgericht war mit dem Vorgang befasst. Solche Verfahren sorgen dafür, dass Karlsruhe häufiger zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen wird. Damit wächst auch die Aufmerksamkeit für die Auswahl seiner Richter.

Die AfD ist inzwischen seit Jahren in deutschen Parlamenten vertreten. Die frühere Vorstellung, rechts von CDU und CSU werde sich keine bedeutende demokratisch legitimierte Partei etablieren, hat sich nicht erfüllt. Damit dürfte auch die Frage nach AfD-Kandidaten für hohe staatliche Ämter nicht verschwinden. Die ehemalige Verfassungsrichterin spricht sich deshalb dafür aus, Erfahrungen mit Kandidaten zu sammeln, die von der Partei vorgeschlagen wurden. Bereits die Suche nach geeigneten Bewerbern könnte allerdings schwierig werden. Juristen könnten eine Nominierung durch die AfD ablehnen, weil sie Nachteile für ihre Karriere oder ihren Ruf befürchten.

Die Überlegungen gehen über die AfD hinaus. Parteipolitische Netzwerke und persönliche Interessen sollten bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts weniger Gewicht bekommen. Als Beispiel für die Schwierigkeiten des bisherigen Verfahrens wird die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf im Jahr 2025 genannt. Eine Möglichkeit wären öffentliche Ausschreibungen. Ähnliche Verfahren gibt es in Österreich und der Schweiz. Dadurch könnte der Kreis qualifizierter Bewerber größer werden, anstatt Kandidaten vor allem über politische Absprachen zu finden. Die Entscheidung über die Richter bliebe trotzdem bei den dafür vorgesehenen politischen Gremien.

Skepsis gegenüber einem AfD-Verbot

Auch ein mögliches AfD-Verbot beurteilt Lübbe-Wolff zurückhaltend. Radikale Äußerungen innerhalb der Partei bestreitet sie nicht. Zweifel hat sie jedoch an Teilen der juristischen Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden. Auch die Wählerschaft der Partei sollte demnach nicht pauschal dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet werden. Bevor gegen die gesamte Partei vorgegangen wird, könnten zunächst bestehende rechtliche Möglichkeiten gegen einzelne besonders radikale Personen genutzt werden. Die Ergebnisse solcher Verfahren könnten zeigen, wie belastbar die Voraussetzungen für weitergehende Schritte sind.