Ein Bericht der WELT sorgt für erhebliche politische Aufmerksamkeit. Demnach beschäftigen sich mehrere Bundesministerien mit der Frage, wie die militärische Handlungsfähigkeit Deutschlands im Krisenfall gewährleistet werden kann, falls ein Bundesland unter einer AfD-geführten Landesregierung die Zusammenarbeit verweigern oder verzögern sollte.
Bund und Länder: Welches Verhältnis gibt es hier
Hintergrund ist die Rolle Deutschlands als logistische Drehscheibe der NATO. Im Verteidigungsfall oder bereits in einer Phase erhöhter Spannungen müssten große Truppenkontingente, Waffen und militärisches Material aus Westeuropa an die Ostflanke des Bündnisses verlegt werden. Nach den Recherchen der WELT befürchten Sicherheitskreise, dass föderale Zuständigkeiten dabei zum Problem werden könnten, wenn einzelne Landesregierungen notwendige Verwaltungsabläufe verzögern.
Besonders bemerkenswert ist dabei weniger die militärische Dimension als die politische. Erstmals wird öffentlich über Szenarien berichtet, in denen Bundesbehörden prüfen sollen, wie zentrale Sicherheitsaufgaben notfalls auch ohne die Unterstützung einer Landesregierung organisiert werden könnten. In dem Bericht ist unter anderem von Überlegungen die Rede, bestimmte Aufgaben auf benachbarte Bundesländer zu übertragen oder bestehende rechtliche Möglichkeiten des Bundes genauer zu prüfen.
Auslöser der Überlegungen sind nach Angaben der Zeitung die hohen Umfragewerte der AfD, insbesondere in Ostdeutschland. In Sachsen-Anhalt liegt die Partei laut der im Bericht zitierten Umfrage deutlich vor der CDU. Damit rückt erstmals das Szenario einer allein regierenden AfD in einem Bundesland in den Bereich des politisch Denkbaren.
Der Bericht wirft damit grundsätzliche Fragen über das Verhältnis zwischen Bund und Ländern auf. Deutschlands föderale Ordnung sieht bewusst starke Kompetenzen der Länder vor – auch bei Polizei, Verwaltung und Teilen des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes. Gleichzeitig beruhen Verteidigungsplanungen darauf, dass Bund und Länder eng zusammenarbeiten. Sollte diese Kooperation aus politischen Gründen ins Stocken geraten, könnten sich rechtliche und organisatorische Konflikte ergeben.
Nach Angaben der WELT beschäftigen sich die Überlegungen deshalb auch mit den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Bundes. Dabei wird unter anderem auf den im Grundgesetz vorgesehenen Bundeszwang nach Artikel 37 verwiesen, der bislang allerdings noch nie angewendet wurde. Außerdem wird auf bestehende Notstandsregelungen hingewiesen, die dem Bund in außergewöhnlichen Krisensituationen weitergehende Kompetenzen eröffnen könnten.
Ob und in welchem Umfang solche Notfallplanungen tatsächlich existieren, blieb zunächst offen. Die Bundesregierung bestätigte entsprechende Szenarien auf Nachfrage der Zeitung nicht ausdrücklich. Unabhängig davon zeigt der Bericht, dass sich Sicherheitsbehörden offenbar zunehmend mit der Frage beschäftigen, welche Auswirkungen innenpolitische Entwicklungen auf die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands haben könnten – eine Debatte, die angesichts der geopolitischen Lage künftig eher an Bedeutung gewinnen dürfte.