Ifo-Institut-Chef: Insolvenzrecht genau prüfen

Der Chef des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, gilt nicht als Corona-Skeptiker. Dennoch äußerte er sich jetzt zu einer der größeren Begleitmaßnahmen in diesem Zusammenhang. Demnach ist es zumindest bedenklich, dass die Insolvenzantragspflicht über den 30. April hinaus ausgesetzt bleiben könnte.

Derzeit sind Unternehmen unter bestimmten Bedingungen nicht verpflichtet, einem Insolvenzgrund entsprechend die Insolvenz anzumelden. Demnach würde das betreffende Unternehmen dann auch nach dem 30. April noch weiter arbeiten können, ohne dass entsprechende Geschäftspartner von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens etwas wissen.

Fuest: Gute Gründe gesucht

Clemens Fuest nun wird so zitiert, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zumindest gut begründet sein sollte. „je länger die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt bleibt, desto triftiger sollten die Gründe dafür sein“, so der Volkswirt.

Er sehe allerdings nicht die Gefahr, zu viele sogenannter Zombie-Unternehmen würden am Leben gehalten werden. Diese Bezeichnung erhalten in der gegenwärtigen Berichterstattung jene Unternehmen, die am Leben bleiben – sich also nicht melden müssen -, obwohl sie vermeintlich nicht mehr überleben könnten, wirtschaftlich betrachtet.

Denn solche Unternehmen wie etwa Hotels und Restaurants würden auch künftig in diesem Land benötigt. Insofern sei es bis dato schwierig zu sagen, welche Unternehmen eine Zukunft haben (in einer Normalsituation) und welche nicht.

Zudem würden zahlreiche Unternehmen „gelernt haben“, mit der Situation und den schwierigen Bedingungen zurecht zu kommen, wird der Funktionär zitiert. Die umfangreichen staatlichen Hilfen haben seiner Ansicht nach unter anderen Maßnahmen (dennoch) mit dafür gesorgt, dass die Zahl der Insolvenzanträge 2020 sogar unter jener des Vorjahres liegt.

Wie lange die Insolvenzantragspflicht am Ende ausgesetzt bleibt, ist derzeit noch immer nicht absehbar.