Verhandlungen internationaler Gesundheitsvorschriften: Wissen wir alles?

Gesundheitsminister Lauterbach Portrait

Die internationale Gesundheitsversammlung in Genf verhandelt seit geraumer Zeit über eine neue Fassung der sogenannten „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ (IHR). Dazu zählen auch die Vereinbarungen zum Pandemievertrag. Der aufmerksame Beobachter und Chronist Norbert Häring beschreibt, dass der Stand der Dinge noch nicht verhandelt und veröffentlicht ist, nun aber der Verhandlungsstand quasi durch ein Versehen zwischenzeitlich veröffentlicht wurde. Dabei verweist er auf den Publizisten James Roguski als einen der „bestinformierten Kritiker dieser Materie“.

Kritische Punkte der Vereinbarung laut Kritiker

So würde die Vereinbarung – nach dem Stand der Dinge – einige kritische Punkte enthalten:

Dazu zähle die unkontrollierte Angstmache auf Basis der Artikel 1,5, 8 und 12. Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation WHO könne „eigenmächtig“ und auch ohne Kontrollinstanz insgesamt drei eskalierende Stufen von „internationalen Gesundheitsnotlagen“ bekannt geben – auch „drohende“.

Die WHO würde Standards – die dann international gelten – für analoge sowie digitale Impf- und Testausweise entwickeln dürften (Artikel 35 bis 37).

Die Weltgesundheitsorganisation dürfe damit auch festlegen, welche Impfstoffe und prophylaktischen Medikamente, also vorsorglich gereichte Medikamente dann zugelassen würden. Die Impfzertifikate, wie oben beschrieben, würden dann nur für diese Medikamente ausgestellt.

Art. 42 sieht vor, dass die Regierungen sicherstellen müssen, diese Vorschriften auch für alle Bürger und nicht-staatlichen Institutionen durchzusetzen. „Kritische Desinformation“ wäre eine der offenen Punkte – die dann offenbar „geregelt“ werden muss.

Es solle u.a. nach Annex 1 Abs. 5, c vii ein „Zensurregime“ geben (das sicher anders benannt wird), wonach die Regierungen Strukturen nutzen oder entwickeln müssten, um „Fehl- und Desinformation“ zu bekämpfen.

Schließlich würde auf jeweils nationaler Ebene auch eine IHR-Behörde aufgebaut werden sollen (Art. 4). Die sei dann für die Durchsetzung der dann geltenden Rechtsnormen zuständig.

Häring wiederum macht zudem aufmerksam auf einen Aufsatz eines WHO-Beraters namens Amitabha Sarkar. Der beschreibe in diesem Zusammenhang „die hochfliegenden Ideale der Förderung einer universalistischen Gesundheitspolitik und der Förderung von Institutionen der sozialen Sicherheit auf der ganzen Welt, wie sie sich einige der Visionäre der WHO bei der Gründung der Organisation im Jahr 1948 vorgestellt haben.“ Was das bedeutet? Weltweit durchsetzbare Standards bei der Beurteilung dessen, was „gesundheitlich“ und letztlich auch sozial wünschenswert ist durch eine Institution, die sich nicht mehr demokratisch kontrollieren lässt.

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