Peinlich? EU muss bei 700 Mrd. Euro für Corona-Hilfen „Geständnis machen“

Von der Leyen

Die EU hat während der Corona-Pandemie viel Geld in die Hand genommen und als „Unterstützung“ sowie „Hilfe“ deklariert. Nun stellt sich die Frage, wie sinnvoll das Geld angelegt war. Daran gibt es offenbar Zweifel. Es geht um 700 Mrd. Euro. Hat die EU das Geld – zum Teil – „verpulvert“?

EU: Wurde das Geld „verpulvert“?

Der Vorwurf jedenfalls wiegt schwer. Quelle des Ärgers ist zunächst der Europäische Rechnungshof. Der prüft Ausgaben und kommentiert diese, wo nötig. Zu den EU-Corona-Geldern über den „ARF“ – dies ist der Fonds für „Aufbau- und Resilienzfazilität“ – kommentiert der Rechnungshof: „Paradoxerweise lässt sich kaum beurteilen, inwieweit die Ziele des Fonds erreicht werden“. Es würde „Schwachstellen im Überwachungssystem“ geben. Diese würden am Ende bewirken, dass es keine oder kaum Kontrollmöglichkeiten über die „Gesamtleistung“ dieser Förderung geben würde.

Die Verantwortliche dazu: „Über den EU-Aufbaufonds erhalten die EU-Länder mehr Geld als je zuvor, aber die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, ob seine grundlegenden Ziele erreicht werden und wie das Geld ausgegeben wird.“ Die EU-Kommission würde jedoch „vor Ort keine Informationen darüber“ sammeln.

Der Überblick, der sich gewinnen ließe, sei nicht vollständig. So ließe sich nicht sagen, ob die Projekte, die gefördert worden sind, die ARF-Ziele stützen würden – beispielsweise ob die europäische Wirtschaft so „grüner und widerstandsfähiger“ würde.

Die Unterstützungsgelder von über 720 Mrd. Euro werden teilweise als Darlehen an die EU-Mitgliedsländer ausgeschüttet, teils offenbar auch als „nicht rückzahlbare Finanzhilfen“ gewährt.

Die EU hat dafür Schulden aufgenommen – zum ersten Mal in ihrer Geschichte in „größerem Umfang“. Die EU-Kommission verteidigt den Fonds und die Verwendung der Mittel: Der Fonds wäre ein „mächtiges Instrument auf europäischer Ebene für die Unterstützung eines beschleunigten und ehrgeizigen grünen und digitalen Wandels“. Die EU-Staaten müssten zweimal jährlich Rechenschaft über die Verwendung der Gelder ablegen.