Die Kinderarmut könnte durch „Teilhabegeld“ verringert werden

Wenn in einem wohlhabenden Land wie Deutschland Kinder in Armut aufwachsen, kann dies der Gesellschaft nicht egal sein. Deshalb ist die Frage, wie das Armutsrisiko verringert werden könnte, auch eine Frage, die wirtschaftsnahe Institute wie das Münchener Ifo Institut beschäftigen. Hier entstand in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung eine Studie zu diesem Thema.

Ihr wichtigstes Ergebnis ist, dass die Einführung eines sogenannten Teilhabegeldes das Armutsrisiko von Millionen von Kindern verringern könnte. Das zeigen die von den Autoren der Studie durchgeführten Modellrechnungen. Das Teilhabegeld ist eine Variante der Kindergrundsicherung. Politisch ist eine solche Regelung bereits vorbereitet, denn die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung einer Kindergrundsicherung vereinbart.

Sie kann durchaus erfolgreich im Kampf gegen die Kinderarmut eingesetzt werden, denn wie der Studienautor und Ifo Experte Maximilian Blömer betont, könnte „der Anteil von armutsgefährdeten Kindern (…) um bis zu elf Prozentpunkte sinken.“ Dabei zeigen die Simulationsrechnungen, dass das Teilhabegeld vor allem Alleinerziehenden, ärmeren und kinderreichen Familien helfen würde.

Kosten von 20 bis 37 Milliarden Euro sind zu erwarten

Soll das neue Teilhabegeld durch Steuern finanziert werden, kommen auf den Staat nach Berechnungen des Ifo Instituts zwischen 10 bis 24 Milliarden Euro pro Jahr an Kosten zu. Viele betroffene Eltern werden das Geld nutzen, um ihre Erwerbstätigkeit zu verringern oder sie sogar ganz aufgeben. Dadurch würden schätzungsweise 398.000 bis 705.000 Vollzeitstellen wegfallen.

Für den Staat sind dadurch Mindereinnahmen zu erwarten, die in die Kosten einkalkuliert werden müssen. „Je nach Höhe kostet so eine Leistung auch mehr,“ sagt Maximilian Blömer. „Es ist bisher unklar, wie viel die neue Bundesregierung bereit ist, auszugeben.“

Da gleichzeitig auch eine gewisse Ersparnis eintritt, weil das Teilhabegeld bestehende Leistungen wie zum Beispiel das Kindergeld und den Kinderzuschlag bündeln und ersetzen würde, entkoppelt das neue System die Kinder vom Transfersystem des Sozialgesetzbuches (SGB) II. Das Teilhabegeld würde deshalb mit steigendem Einkommen der Eltern geringer ausfallen.

„Es ist sinnvoll, die verschiedenen Leistungen für Familien zusammenzulegen und damit zu vereinfachen. Dennoch muss die Ausgestaltung eines Teilhabegeldes gut mit anderen Leistungen, wie dem geplanten Bürgergeld, abgestimmt werden“, erklärt Ifo Experte Maximilian Blömer.