FDP-Vorschlag: Steuererleichterungen speziell für ausländische Fachkräfte

Die FDP geht mit ihren Steuerideen weiter voran. Am Montag soll die Partei, heißt es, Beschlüsse zur „Reform des Sozialstaats fassen“. Das Programm oder die Reform nenne sich „Leistung und Arbeit müssen sich wieder lohnen“. Dabei soll es um Steuererleichterungen für Leistungsträger sowie auch „speziell für ausländische Fachkräfte“ gehen.

Ein „gestaffelter Freibetrag“ für die ausländischen Fachkräfte

Der Entwurf sieht vor, dass es Steueranreize für internationale Fachkräfte geben soll. So könnte es zu einem „gestaffelten Freibetrag“ kommen. Teile, des Bruttoeinkommens, das diese Menschen hierzulande erzielen, könnten hier für drei Jahre steuerfrei gestellt werden.

Zudem möchten die Reformpolitiker, dass sich die Überstunden, die Arbeitnehmer leisten, steuerlich lohnen. Dabei solle eine „begrenzte Zahl von Überstunden wie auch ausgezahlte Überstundenzuschläge steuerfrei“ gestellt werden.

Auch sollte die Lohn- und Einkommenssteuer nach Meinung der Liberalen der „Inflation angepasst“ werden. Das bedeutet: Die steigenden Steuersätze bei steigendem Einkommen müssen so angepasst werden, dass nicht eine nur auf die Inflation beschränkte Erhöhung zu einer höheren Besteuerung führt.

Schließlich möchte die FDP dem Bericht nach, dass die Berechnung des Bürgergeldes ganz allgemein und speziell auch die Sanktionierung von „Arbeitsverweigerern“ auf den Prüfstand gestellt wird. Das Bürgergeld ist nach Meinung der FDP „kein bedingungsloses Grundeinkommen“. Das stimmt so nicht ganz, denn es wird auch denen gezahlt, die noch nicht einmal arbeiten dürfen, weil sie keine entsprechende Genehmigung haben, meinen Kritiker. Die Aussichten auf eine Änderung des Bürgergeldes – sofern dies gewünscht ist -, dürften jedoch angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Ampel-Regierung gering sein. Die SPD hat sich mit einer Wortmeldung schon entsprechend geäußert.