Ampelideologie: Beratungspflicht nur wenn sie gewünscht ist

Wir sind heute so frei, selbst zu bestimmen, ob wir uns als Frau, Mann oder sonst irgendetwas fühlen wollen. Vorgaben der Natur interessieren nicht mehr und können durch einen Sprechakt geändert werden. Auf viele mag das wie eine Befreiung wirken, auf andere nur wie ein Schlag ins Gesicht.

Während sich diese gravierende Veränderung im Land langsam vollzieht, sind wir seit dem Ende des letzten Jahres gesetzlich verpflichtet durch den Umbau unserer Heizsysteme in ganz Deutschland in einem Jahr so viel CO2 einzusparen wie in China an drei Tagen ausgestoßen wird. Robert Habecks neuem Heizungsgesetz sei Dank.

Nun mag sich der eine oder andere von Ihnen fragen, was beide Gesetzesvorhaben mit einander zu tun haben und wo das verbindende Element zwischen ihnen liegt. Es liegt in der Frage der Beratung. Sie könnte in beiden Bereichen je nach Kenntnisstand der entscheidenden Personen durchaus angebracht sein.

Beratungspflicht für Immobilien-Nutzer!

Die Ampelregierung hat sich jedoch dazu entschlossen, eine Beratungspflicht nur für die Haus- und Wohnungsbesitzer zu wollen. Sie sollen sich einer fachkundigen Beratung unterziehen, während unmündige Jugendliche, also Menschen, die im normalen gesellschaftlichen Leben noch nicht als voll geschäftsfähig gelten, ganz frei und ohne je einen Beratungstermin in Anspruch genommen zu haben, über ihr Geschlecht befinden können.

Ob der heroische deutsche Einsatz für das Weltklima etwas ändert, wenn Länder wie China und Indien nicht mitziehen, darüber darf trefflich gestritten werden. Vermutlich wird unsere Welt aber nicht untergehen, wenn aus welchen Gründen auch immer der Beitrag der deutschen Immobilienbesitzer nicht geleistet werden würde.

Ganz anders stellt sich die Lage jedoch dar, wenn junge Menschen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen haben, ohne Beratung ganz nach Lust und Laune frei und nicht beraten über ihr Geschlecht entscheiden können. Sollte sich diese Entscheidung aus welchen Gründen auch immer später einmal als falsch herausstellen, ist längst ein bleibender Schaden eingetreten, der gerade hinsichtlich der psychologischen Konsequenzen kaum noch zu korrigieren ist.

Dass die Ampelregierung die Pflicht zur Beratung nur bei den Wohnungsbesitzern will, spricht für sich, nicht aber für den Weitblick dieser Damen und Herrn.