Zum neuen Jahr: Der Überblick über das Heizungsgesetz – und Ihre möglichen Strafen!

Das neue Jahr hat nun begonnen – wir greifen zurück auf das neue Heizungsgesetz und darauf, dass wir Ihnen die Bußgelder benannt haben. Das ist in den Medien häufig genug untergegangen. Daher noch einmal quasi als Erinnerungshilfe für Sie: Es wird im Zweifel teuer, wenn Sie die Maßgaben nicht berücksichtigen.

Konkret möchte die Regierung, dass immer dann, wenn ein Heizsystem ausgetauscht werden muss, zu 65 % mit alternativen Energien geheizt wird – es sei denn, die Wärmeplanung vor Ort sei noch nicht abgeschlossen.

Die Strafen sind hoch

Daher zur Erinnerung an die Strafen:

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorgaben können mit empfindlichen Strafzahlungen einhergehen. Zusätzlich ist der Austausch veralteter Heizanlagen nach spätestens 30 Jahren verpflichtend, insbesondere denjenigen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Wenn Sie diese Pflicht missachten, können Sie mit Strafen bis zu 50.000 Euro bedacht werden.

Es mag vielen nicht klar sein, aber Haushalte sind ebenso verpflichtet, die oberste Geschossdecke zu dämmen und Rohrleitungen sowie Armaturen zu isolieren, um Wärmeverluste zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung drohen ebenso Strafen in Höhe von 50.000 Euro. Versäumen Sie die rechtzeitige Inspektion der Anlagen, kann dies ein Bußgeld von 10.000 Euro nach sich ziehen. Ebenso werden Haushalte belangt, die im Energieausweis falsche Angaben machen.

Wer Abrechnungen über Maßnahmen verliert, kann mit einem Bußgeld von 5.000 Euro belegt werden. Auch wer sich Stichprobenkontrollen entzieht, wird im Zweifel ein Bußgeld in selber Höhe erhalten.

Primär obliegt die Kontrolle der Einhaltung zuerst den Schornsteinfegerinnungen, während die Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen von den lokalen Bauaufsichtsbehörden überwacht wird.