Union spricht von möglichem Sozialbetrug mit ukrainischen Pässen – hohe Dunkelziffer?

Für ukrainische Flüchtlinge, die gleichzeitig auch eine EU-Staatsangehörigkeit haben, gilt, dass sie kein Bürgergeld (wg. der Flucht) beziehen können. Dennoch scheint es „tausende Verdachtsfälle“ zu geben, wonach genau diese Konstellation verschwiegen wird. Das Bundesamt für Migration prüfe, heißt es dazu. Die Union möchte mehr „Anstrengungen, um Betrugsversuche aufzudecken“.

Zweite Staatsbürgerschaft wurde verschwiegen

So hätten zunächst einmal Behörden in Baden-Württemberg festgestellt, dass Flüchtlinge eine zweite Staatsangehörigkeit verschwiegen hätten. Genannt wird z. B. eine rumänische oder eine ungarische Staatsangehörigkeit, die bei der Einreise nicht genannt worden wäre. Es habe Situationen gegeben, in denen die Einreisenden nicht einmal ukrainisch oder russisch hätten sprechen können – ein recht deutliches Indiz dafür, dass die ukrainische Staatsangehörigkeit nicht die Kern-Staatsangehörigkeit wäre.

Nun wird sich wohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge damit „beschäftigen“ – es ginge um mehrere Tausend Fälle, so heißt es in den Berichten.

Das Amt wäre nicht einmal zuständig für diese Menschen und damit auch für die Fälle, da es sich hier nicht um Asyl handelte. Bis dato aber wäre dort „eine Stelle eingerichtet worden“, als der Verdacht entstand. Dabei würde indes nur in einer kleinen Minderheit der überprüften Fälle ein Passbetrug feststellbar sein.

Die Konsequenz dann wäre: „: „Sollte eine ungarische Staatsangehörigkeit bestehen, kann keine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz erteilt werden, da Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht von der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz umfasst sind“.

Die Union wies daraufhin, sie ginge von einer hohen Dunkelziffer aus und forderte hohe Anstrengungen. Mitarbeiter der lokalen Behörden könnten bis dato erst ermitteln, wenn überhaupt ein Verdacht vorliege.