Gesetzliche Krankenkassen haben rund 1,1 Milliarden Euro in inzwischen problematische Kapitalanlagen gesteckt. Etwa 400 Millionen Euro wurden bereits abgeschrieben. Der Fall wirft eine unangenehme Frage auf: Wie konnten Versichertengelder in diesem Umfang ins Risiko geraten?
Die Dimension zeigt sich erst auf den zweiten Blick. Rund 1,1 Milliarden Euro gesetzlicher Krankenkassen stecken in Geldanlagen, die inzwischen als leistungsgestört gelten. Rund 400 Millionen Euro mussten bis Ende vergangenen Jahres bereits wertberichtigt werden. Doch damit könnte die Rechnung noch nicht abgeschlossen sein. Mehr als 700 Millionen Euro stehen weiterhin in den Büchern. Bei einem Teil der betroffenen Anlagen werden zusätzliche Verluste nicht ausgeschlossen. Einige Krankenkassen haben bereits weitere Wertberichtigungen für ihre Jahresabschlüsse 2026 angekündigt.
Wie hoch der endgültige Schaden ausfallen wird, ist derzeit offen. Bemerkenswert ist nicht nur die Größenordnung. Es geht um Gelder der gesetzlichen Krankenversicherung – und damit um ein System, bei dem der Gesetzgeber für die Anlage von Mitteln besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit stellt.
Rund 900 Millionen Euro flossen in Immobilien-Schuldscheine
Im Zentrum stehen Kapitalanlagen, die in einer völlig anderen Zinswelt abgeschlossen wurden. Zwölf bundesunmittelbare Krankenkassen investierten insgesamt rund 900 Millionen Euro in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen. Hinzu kamen bei elf Kassen etwa 200 Millionen Euro in Inhaberschuldverschreibungen. Dazu gehörten auch Papiere der Fonds Verius II und Verius III. Die Anlagen entstanden zu einem großen Teil in einer Zeit extrem niedriger oder sogar negativer Zinsen.
Für institutionelle Anleger entstand damals ein Problem: Sichere Anlagen brachten kaum noch Erträge. Wer überhaupt noch eine nennenswerte Rendite erzielen wollte, musste sich nach Alternativen umsehen. Immobilien galten über Jahre als besonders attraktiv. Niedrige Finanzierungskosten, steigende Bewertungen und eine hohe Nachfrage sorgten für ein Umfeld, in dem entsprechende Investments vergleichsweise stabil erschienen. Dann änderten sich die Bedingungen. Mit der Zinswende gerieten Teile des Immobilienmarktes unter erheblichen Druck. Finanzierungen verteuerten sich, Bewertungen kamen zurück und manche Geschäftsmodelle, die unter Nullzinsen funktioniert hatten, verloren ihre Grundlage.
Damit verwandelte sich auch das Risikoprofil entsprechender Finanzprodukte. Krankenkassen dürfen nicht investieren wie gewöhnliche Anleger
Hier bekommt der Fall eine besondere Brisanz. Eine Krankenkasse verwaltet keine frei verfügbaren Unternehmensgewinne. Sie verwaltet Gelder, die zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung bestimmt sind. Entsprechend streng sind die gesetzlichen Anforderungen an die Kapitalanlage von Sozialversicherungsträgern.
Die Mittel sollen so investiert werden, dass Sicherheit, Liquidität sowie eine angemessene Verzinsung miteinander vereinbar sind. Besonders bemerkenswert ist dabei der gesetzliche Sicherheitsmaßstab: Ein Verlust soll bei der Anlage ausgeschlossen erscheinen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Anlagen im Umfang von mehr als einer Milliarde Euro in Konstruktionen gelangen konnten, die heute teilweise erhebliche Wertverluste aufweisen. Dabei geht es nicht zwangsläufig darum, dass jede Anlage bereits bei Abschluss als offensichtlich riskant erkennbar gewesen sein muss. Entscheidend ist vielmehr, welche Risiken damals bekannt waren, wie sie bewertet wurden und ob sie mit den besonderen Anforderungen an Sozialversicherungsgelder vereinbar waren.
Auch die Rolle der Aufsicht dürfte deshalb genauer untersucht werden. Bereits 2017 hatte das Bundesamt für Soziale Sicherung Kenntnis davon, dass Krankenkassen entsprechende Schuldscheindarlehen nutzten. Zu diesem Zeitpunkt waren nach den vorliegenden Angaben allerdings noch keine konkreten Leistungsstörungen erkennbar. Den Krankenkassen wurde ein qualifiziertes Risikomanagement empfohlen. Später beschäftigte sich die Aufsicht mehrfach mit einzelnen Anlagen. Die Verius-Papiere waren zwischen 2020 und 2022 Gegenstand von insgesamt vier Aufsichtsprüfungen.
Dass daraus nicht automatisch ein Eingriff folgte, verweist auf eine wichtige Grenze staatlicher Kontrolle. Die Aufsicht überprüft Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie versteht ihre Aufgabe jedoch nicht darin, Krankenkassen bei einzelnen Anlageentscheidungen wie ein professioneller Investmentberater zu begleiten. Diese Abgrenzung kann nun Teil der politischen Aufarbeitung werden: Wo endet die Verantwortung der jeweiligen Krankenkasse – und wann hätte eine Aufsichtsbehörde einschreiten müssen?
Noch ist außerdem zwischen Wertberichtigungen und endgültigen Verlusten zu unterscheiden. Wenn eine Anlage bilanziell abgeschrieben wird, bedeutet das nicht zwingend, dass der gesamte entsprechende Betrag unwiederbringlich verloren ist. Entscheidend ist, welcher Teil der Forderungen letztlich noch zurückgezahlt oder auf anderem Wege zurückgeholt werden kann. Einige Krankenkassen versuchen bereits, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Damit wird sich die endgültige Schadenshöhe möglicherweise erst nach längeren Verfahren bestimmen lassen. Gleichzeitig besteht das Risiko weiterer Abschreibungen. Gerade bei problematischen Immobilienfinanzierungen hängt der erzielbare Wert davon ab, welche Sicherheiten vorhanden sind, wie Immobilien verwertet werden können und welche Ansprüche andere Gläubiger besitzen.
Die derzeit bekannte Summe von rund 400 Millionen Euro markiert deshalb nicht zwangsläufig das Ende der Entwicklung.