Berliner Wahlpleite: Offenbar kann jeder Bürger Prüfung fordern

In Berlin ist es bei den Wahlen am 26. September (Abgeordnetenhaus, Bezirkswahlen und Bundestagswahlen) offenbar zu zahlreichen Pannen gekommen. So sollen Minderjährige und andere Nicht-Berechtigte auch für den Bundestag gewählt haben dürfen (selbst per Briefwahl), während Wahlwillige teils lange in Schlangen warten mussten. Nun wird der frühere Verteidigungsminister und Verfassungsrechter Prof. Rupert Scholz dahingehend zitiert, dass jeder Bürger beim Deutschen Bundestag eine Prüfung fordern kann.

Relevanz auf die Mandate fraglich

Die Vorgänge insgesamt haben weniger Wellen geschlagen, als zu erwarten wäre. Während die Öffentlich-Rechtlichen in engen Taktungen Talkrunden über mögliche Koalitionen und Konsequenzen aus der Wahl in der CDU veranstalten, bleibt das Berliner Thema erstaunlich weit im Hintergrund.

Denn die Wahl kann durchaus eine wichtige Rolle spielen. Würde beispielsweise neu gewählt werden (müssen), dann kann dies die Direktmandate der „Linken“ ändern. Die haben zwei Sitze in Berlin gewonnen. Hätten sie ein Mandat weniger als insgesamt 3, würde bei dem Wahlergebnis von weniger als 5 % die Aufstockung auf Fraktionsgröße und insgesamt 39 Mandate im Bundestag nicht mehr vonstatten gehen. Dann würden lediglich die verbleibenden Direktmandate (dann 1 oder 2) für die „Linke“ im Bundestag sitzen.

Das würde zu einer Neuordnung führen, da über Ausgleichs- und Überhangmandate alle anderen Fraktionen theoretisch auch betroffen wären. Es steht zu vermuten, dass entsprechende Ausgleichsmandate einfach wegfielen. Das geringe Interesse zumindest der Parteien und Fraktionen an Diskussionen könnte ja auch hier einen Hintergrund haben.

Ob überhaupt – für den Bund – neu gewählt werden müsste, hängt davon ab, ob es eine Mandatsrelevanz gibt, d. h., ob entscheidende Änderungen durch die Pannen passiert sind. Rupert Scholz schätzt die Lage so ein, dass die Bundestagswahl in dieser Richtung nicht belastet war – aber auch das muss seiner Ansicht nach geklärt werden. Dennoch meint er: „Wenn die Summe dieser Mängel beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages auf den Tisch kommt, kann dort eigentlich nicht anders entschieden werden, als zu sagen: Diese Wahl ist nicht anzuerkennen, die ist nicht gültig.“

Denn die Mängel sind auf die „konkrete Kausalität“ nicht zu prüfen. Jeder Bürger hingegen hat das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl beim Wahlausschuss des Deutschen Bundestags eine Überprüfung zu fordern.