Landgericht Berlin kippt Negativzinsen auf Kundenguthaben

Eine juristische Schlappe hat die Sparda Bank Berlin in dieser Woche vor dem örtlichen Landgericht erlitten, denn das Landgericht Berlin kippte das sogenannte „Verwahrentgelt“, das die Bank von ihren Kunden fordert, wenn sie auf ihren Giro- oder Tagesgeldkonten Geldbeträge über 25.000 Euro eingezahlt haben.

Interessant ist die rechtliche Begründung, mit der die Forderung der Bank von negativen Strafzinsen in Höhe von 0,5 Prozent abgewiesen wurde. Sie stützt sich vor allem auf § 488 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

In ihm wird festgelegt: „Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.“

Die EZB kennt negative Zinsen, das Bürgerliche Gesetzbuch nicht

Zahlen Sparer bei ihrer Bank Guthaben ein, sind sie der Gläubiger, während die Bank als Kreditnehmer den Betrag schuldet und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzahlen muss. Wobei das Bürgerliche Gesetzbuch von einer Pflicht zur vollständigen Rückzahlung auszugehen scheint, denn die Einschränkung, dass nur ein Teil der gesamten Kreditsumme zurückgezahlt werden muss, wird ausdrücklich nicht gemacht.

Negative Zinsen kennt das Bürgerliche Gesetzbuch somit nicht. Es wurde zu einer Zeit verfasst, in der man noch relativ genau sprachlich und auch rechtlich zwischen „verleihen“ und „verschenken“ unterschieden hat. Diesen feinen Unterschied haben die Notenbanken mit ihrer Zinspolitik in den letzten Jahren einzuebnen versucht.

Heraus kommen dann so Wortungetüme wie „Verwahrentgelt“ mit denen verhindert werden soll, dass das eigentliche Geschehen, der zwangsweisen Enteignung des Kreditgebers durch den Schuldner, der Allgemeinheit allzu deutlich wird.

Nun hat sich zumindest das Landgericht Berlin an das gute alte Bürgerliche Gesetzbuch und die in ihm verankerten Grundsätze erinnert. Spannend wird sein, ob die Sparda Bank Berlin Revision einlegen wird und wie andere Gerichte in vergleichbaren Fällen entscheiden werden.