Wirtschaft und Gesundheit: Regierung nimmt Infektionsschutz im neuen Stiftungsrecht auf

Merkel

Die Bundesregierung hat – Stand heute – eine Beschlussempfehlung mit der Drucksache 19/30928) auf den Weg gebracht. Diese Beschlussempfehlung kommt aus dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Basis ist eine andere Bundestags-Drucksache, die die Nummer 19/28173 trägt. Im Ergebnis vermischt die Bundesregierung an dieser Stelle das „neue“ Stiftungsrecht mit dem Infektionsschutzgesetz, was wiederum recht überraschend ist.

„Gesetzentwurf der Bundesregierung“ (…) Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

In der Sache geht es darum, dass die Regierung das Stiftungsrecht vereinheitlichen möchte, das wiederum länderweise anders gehandhabt wird. Die oben bezeichnete Drucksache 19/28173 wiederum enthält den Passus über Änderungen in Artikel 8 und Artikel 9.

Im Artikel 9 heißt es nun in der Bundestags-Drucksache 19/30938 anders. Dort wird Bezug genommen auf „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ und den Umgang mit allen Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Diese würden überwacht werden können oder in Quarantäne überwiesen werden müssen.

Diese Ermächtigung ist nicht mehr, wie nun im „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ enthalten, nicht mehr an die Erklärung der epidemischen Lage nationaler Tragweite gebunden. Sie ist vielmehr „auf ein Jahr nach Aufhebung“ derselben ausgedehnt. Der Artikel 10 der Bundestagsdrucksache enthält nun den Hinweis, dass der Artikel 9 die Freiheit der Person,

die Freizügigkeit,

die Unverletzlichkeit der Wohnung

und die körperliche Unversehrtheit von Bürgern einschränkt.

Oder anders herum gesagt: Das neue Stiftungsrecht, das bundesweit wirtschaftliche Bedeutung durch die Neuordnung der Stiftungen erhalten wird, enthält Artikel, die den Umgang mit Reisenden nach Ablauf einer epidemischen Lage nationaler Tragweite regelt. Ob den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes bewusst ist, wie weit das neue Stiftungsrecht in andere Rechtsgebiete ausgreift?

Übrigens: Mindestens 2(!) der Oppositionsparteien, darunter die FDP, zeigten sich kritisch.