Studenten klagen gegen Hochschul-Regel

Die rheinland-pfälzischen Hochschulen sehen sich mit einem Eilantrag beim Mainzer Verwaltungsgericht konfrontiert, der sich gegen die „3G-Regel“ für Studierende richtet. Das Gesundheitsministerium muss nun binnen vier Tagen Stellung dazu beziehen, wie SWR Aktuell berichtet.

Präsenzunterricht ist möglich

Mit der Regel soll der Präsenzunterricht an den Hochschulen wieder möglich sein. Wer an die Universität möchte, muss jedoch vorher nachweisen, dass er/sie geimpft, genesen oder getestet ist. Ein Student, der gegen die Technische Hochschule Bingen klagt, ist weder geimpft noch genesen. Er müsste nun wöchentlich jeweils mehrere Corona-Tests durchführen.

Hintergrund der Beschwerden ist u.a. auch der Umstand, dass die Corona-Tests seit dem 11. Oktober nicht mehr kostenfrei sind. Selbst-Tests sind dabei nicht zugelassen, sodass die Tests, die – hier – der Student durchführen lassen müsste, ihn pro Monat der Berechnung nach etwa 300 Euro kosten würden. Seine Klage richtet sich allerdings auch darauf, das der Zeitaufwand sehr hoch sei. Er wollte von der Hochschule eine langfristige Lösung haben.

Die TH habe ihm daraufhin einen Link geschickt, die auf Teststationen von Bingen verweisen. Diese allerdings seien verteilt: vier in Mainz und eine in Bingen. Die letztgenannte Station wäre sei zwei Monaten geschlossen. Die anderen Stationen wiederum seien zu Zeiten geöffnet, die er – nachmittags – in Mainz nicht nutzen könne. Er habe selbst den Risiko-Nutzen-Faktor der alternativen Impfung für sich abgewogen und sich dagegen entschieden.

Die Klage allerdings richtet sich den Angaben des SWR zufolge vor allem dagegen, dass die selbst gekauften Schnelltests nicht zulässig sind. Die Anwältin verweist darauf:

„Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist.“

Nun wird der Eilantrag zeigen, ob die Corona-Verordnung des Bundeslandes vor Gericht Bestand haben wird.