Ökozid – ein neuer Straftatbestand?

Geht es nach der Chefin der Partei der „Linken“, Susanne Hennig-Wellsow, dann wird es in Deutschland einen neuen Straftatbestand „Ökozid“ geben. Hierunter ist die „mutwillige Umweltzerstörung“ zu sehen, so wird aus den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zitiert.

Vorbild Frankreich – bis zu zehn Jahre Haft

Noch scheinen die Überlegungen nicht ausgereift. Doch „mutwillige Umweltzerstörung zu einem eigenen Straftatbestand zu machen, ist sicherlich überlegenswert“, lässt sich die Politikerin zitieren.

Vorbild scheint das Nachbarland Frankreich zu sein. Dort hat das Parlament nun eine sogenannten „Ökozid“-Gesetzgebung beschlossen. Für den Fall eines mutwilligen Zerstörens der Umwelt mit nationalen Auswirkungen gibt es eine Strafe, die im Zweifel sehr hoch ausfällt. Im Falle eines Urteils drohen nach diesem Gesetz bis zu zehn Jahre Haft. Zudem würden Bußgelder von bis zu 4,5 Millionen Euro verhängt werden können.

Die Regelung ist allerdings nach Auffassung der „Linken“ noch nicht ausreichend. Denn die Umweltzerstörung würde hier nur verfolgt, wenn sie von nationaler Dimension sei. Auch würde vorsätzliches Handeln verlangt. Das scheint zu wenig.

„Wer aus Nachlässigkeit dafür sorgt, dass Gift ausläuft und Flüsse verseucht (werden), oder was man sich da vorstellen kann“, würde durch das Gesetz nicht getroffen. Immerhin greift allerdings Frankreich einige Aspekte auf, die auch in Deutschland bereits diskutiert worden sind.

So gibt es ein Verbot für Kurzstreckenflüge, so weit eine Zugverbindung für dieselbe Strecke existiere, die in maximal 2,5 Stunden das Ziel erreicht. Darüber könne man diskutieren, so Hennig-Wellsow. Es müsse jedoch neben der reinen Theorie dann auch Voraussetzung werden, dass die Zugverbindung hinreichend freie Tickets bietet. Diese müssten auch „bezahlbar sein“.

Die Linkspartei wolle in diesem Zusammenhang die Leistungsfähigkeit der Bahn erweitern sowie die Preise reduzieren.