Epidemische Notlage nationaler Tragweite soll offenbar noch verlängert werden

Am 26. September findet die Bundestagswahl statt. Im Anschluss an die Bundestagswahl soll der bisherigen Rechtslage nach die „Epidemische Notlage nationaler Tragweite“ nicht mehr fortgesetzt werden. Nun liegen Pläne zu, diese Notlage mit der Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu beschließen, für weitere drei Monate zu verlängern.

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Die Bundestagsfraktionen haben einen entsprechenden Antrag bereits erhalten. Die „Bild“ geht davon aus, dass nach diesem Antrag die epidemische Notlage nationaler Tragweite ausgeweitet wird. Denn in dem Papier heißt es: „Die am 25. März 2020 angenommene Gefahr für die öffentliche Gesundheit hat sich bestätigt und besteht aufgrund der europa- und weltweit andauernden Pandemie durch das Coronavirus SARS-CoV-2 weiter fort.“

Zudem wird darauf verwiesen, dass die Covid-19-Fälle, wie die Feststellung der Infektion bezeichnet wird, nun in allen Bundesländern wieder ansteige, nachdem im Frühjahr ein „Rückgang verzeichnet werden konnte“. Dabei würde der Anstieg sich in allen Indikatoren zeigen. Dies betrifft sowohl die Anzahl der Neuinfektionen wie auch den R-Wert, die Quote positiver PCR-Tests (an allen Tests, die sogenannte Positivenrate), die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der Hospitalisierungen sowie der Umstand, dass 47 % aller notwendigen Behandlungen beatmet werden müssten.

Dafür sei insbesondere die „neuartige“ und stärker ansteckende Delta-Variante verantwortlich.

Mit einer Verlängerung der epidemischen Notlage wäre die Regierung befugt, Verordnungen selbst zu erlassen, die dann in den Bundesländern in Form von Kontaktbeschränkungen, Pflichten zum Tragen von Masken und zum Testen sowie auch in Form von Lockdowns umzusetzen sind. Aus den meisten Fraktionen ist kein Widerstand gegen die Verlängerung dieser erklärten Notlage anzunehmen.