Ab 1. Oktober wird Autofahren in Deutschland günstiger. Für drei Monate sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter. Zusammen mit der dadurch niedrigeren Umsatzsteuer ergibt sich eine Entlastung von rund 17 Cent pro Liter. Bund und Länder nehmen dafür Steuerausfälle von rund 2,5 Milliarden Euro in Kauf. Wer dagegen gerade seinen Heizöltank für den Winter füllen muss, bekommt von dieser Entlastung nichts. Dabei trifft der starke Anstieg der Ölpreise Autofahrer und Haushalte mit Ölheizung gleichermaßen – und für letztere kann die Rechnung auf einen Schlag mehrere Tausend Euro betragen.
Diesel wird entlastet, Heizöl nicht
Die Bundesregierung begründet den Tankrabatt mit den stark gestiegenen Kraftstoffpreisen und deren Folgen für Verbraucher und Wirtschaft. Bei Heizöl gibt es bislang keine vergleichbare Regelung. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte am 23. September ausdrücklich, derzeit seien keine konkreten finanziellen Hilfen für Heizöl geplant. Sorgen um die Versorgungssicherheit sieht die Bundesregierung nicht: Heizöl sei ausreichend vorhanden, im Notfall stünden zudem nationale Ölreserven zur Verfügung. Für Haushalte mit Ölheizung beantwortet das allerdings nicht die entscheidende Frage. Für sie geht es nicht darum, ob grundsätzlich genügend Heizöl vorhanden ist, sondern zu welchem Preis sie ihren Tank vor dem Winter füllen können. Nach Berechnungen für den Heizspiegel sollen die Heizkosten einer Ölheizung 2026 um rund 24 Prozent steigen. Bei einer kompletten Tankfüllung summiert sich der Preisanstieg schnell auf einen erheblichen Betrag. Besonders betroffen sind Eigentümer älterer Häuser und Haushalte in ländlichen Regionen, in denen Ölheizungen weiterhin verbreitet sind und sich das Heizsystem nicht kurzfristig austauschen lässt.
Eine unterschiedliche politische Entscheidung
Eine identische Steuersenkung würde bei Heizöl zwar weniger bewirken als bei Benzin und Diesel, weil die Energiesteuer dort bereits deutlich niedriger ist. Das bedeutet aber nicht, dass eine Entlastung unmöglich wäre. Der Staat verfügt über andere Möglichkeiten – von direkten Zuschüssen über Änderungen bei der CO₂-Bepreisung bis hin zu gezielten Hilfen für besonders belastete Haushalte. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt hat beispielsweise eine zeitweise Aussetzung der CO₂-Bepreisung auf Kraft- und Brennstoffe gefordert. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verlangt Unterstützung für Haushalte, die sich eine vollständige Tankfüllung kaum noch leisten können.
Dass Autofahrer nun breit entlastet werden und Ölheizer zunächst nicht, ist deshalb keine zwangsläufige Folge des Steuersystems. Es ist das Ergebnis unterschiedlicher politischer Entscheidungen. Beim Tanken entscheidet sich der Staat für einen pauschalen Eingriff in den Preis. Beim Heizöl verweist er bislang vor allem auf bestehende soziale Sicherungssysteme und mögliche zielgerichtete Hilfen. Damit werden zwei Verbrauchergruppen, die vom selben Ölpreisanstieg betroffen sind, nach unterschiedlichen Prinzipien behandelt.
Milliarden für den Tankrabatt – keine vergleichbare Hilfe für Ölheizer
Diese Entscheidung lässt sich politisch begründen, sie wirft aber eine naheliegende Verteilungsfrage auf. Wer viel Benzin oder Diesel verbraucht, profitiert automatisch stärker vom Tankrabatt – unabhängig vom Einkommen. Ein Haushalt mit Ölheizung kann dagegen mit einer hohen Rechnung konfrontiert sein, ohne eine vergleichbare pauschale Entlastung zu erhalten. Wer Wohngeld oder Grundsicherung bezieht, kann zwar über bestehende Instrumente unterstützt werden. Haushalte, die oberhalb dieser Grenzen liegen, müssen die höheren Kosten zunächst selbst tragen. Die Bundesregierung hätte sich auch anders entscheiden können. Sie hätte einen Teil der Milliarden für den Tankrabatt für Heizkostenzuschüsse reservieren, die CO₂-Kosten zeitweise reduzieren oder eine einkommensabhängige Unterstützung für Ölheizer beschließen können. Bislang hat sie das nicht getan.
Damit ist die unterschiedliche Behandlung von Autofahrern und Ölheizern keine Naturgegebenheit des Energiemarktes. Der Ölpreis trifft beide. Der Staat entscheidet, wen er auf welche Weise entlastet. Ab Oktober lautet diese Entscheidung: Beim Tanken greift der Bund direkt in den Preis ein. Beim Heizöltank nicht.