Wenn Gewalt gegen Journalisten relativiert wird, verliert der Rechtsstaat

Demokratie lebt vom Streit – aber nicht von Gewalt. Wer Journalisten angreift, weil ihm deren Berichterstattung nicht gefällt, greift nicht nur einzelne Reporter an, sondern ein Grundprinzip der freien Gesellschaft. Genau deshalb werfen die Ereignisse rund um den Parteitag in Erfurt Fragen auf, die weit über den konkreten Vorfall hinausreichen. Im Zusammenhang mit den Protesten wurden mehrere Journalisten angegriffen, verletzt und an ihrer Arbeit gehindert. Gleichzeitig registrierte die Polizei zahlreiche Straftaten.

Dabei geht es längst nicht mehr nur um die Frage, wer demonstrieren darf. Protest ist ein elementarer Bestandteil einer Demokratie. Doch dort, wo Einschüchterung beginnt, endet das Demonstrationsrecht. Wer politische Veranstaltungen blockieren oder Berichterstattung mit Gewalt verhindern will, verlässt den Boden der demokratischen Auseinandersetzung.

Bemerkenswert ist vor allem, wie unterschiedlich politische Gewalt häufig bewertet wird. Je nachdem, gegen wen sie sich richtet oder aus welchem politischen Lager sie kommt, fällt die öffentliche Empörung mal laut, mal erstaunlich leise aus. Genau diese unterschiedlichen Maßstäbe beschädigen das Vertrauen vieler Bürger in die Neutralität von Politik und Institutionen.

In diesem Zusammenhang hat Wolfgang Kubicki gefordert, staatliche Fördergelder für Organisationen zu überprüfen beziehungsweise einzustellen, wenn diese Gruppierungen unterstützen, die rechtswidrige Aktionen billigen oder fördern. Seine Forderung löste eine neue Debatte über staatliche Förderstrukturen und politische Verantwortung aus.

Allerdings wirft sein Vorstoß auch eine andere Frage auf: Warum kommt diese Kritik erst jetzt? Wer über Jahre Regierungsverantwortung getragen hat, muss sich daran messen lassen, welche Entscheidungen damals getroffen – oder eben unterlassen – wurden. Glaubwürdigkeit entsteht nicht erst nach dem Ausscheiden aus der Regierung, sondern vor allem während der eigenen Amtszeit.

Die eigentliche Diskussion reicht deshalb weit über einzelne Förderprogramme hinaus. Es geht um die grundsätzliche Verantwortung des Staates. Öffentliche Gelder dürfen niemals auch nur mittelbar den Eindruck erwecken, extremistische oder gewaltbereite Strukturen zu legitimieren. Gleichzeitig muss jeder Vorwurf auf nachvollziehbaren Fakten beruhen und sorgfältig geprüft werden.

Noch wichtiger ist jedoch eine andere Erkenntnis: Der Staat muss unabhängig von politischen Sympathien konsequent das Versammlungsrecht, die Pressefreiheit und die körperliche Unversehrtheit aller Beteiligten schützen. Wer Journalisten angreift, weil sie berichten, oder Veranstaltungen verhindern will, weil ihm deren Inhalt missfällt, stellt sich gegen demokratische Grundregeln – unabhängig davon, ob die Täter von rechts oder links kommen.

Viele Bürger haben inzwischen den Eindruck, dass der Staat bei ideologisch unterschiedlich motivierter Gewalt nicht immer mit derselben Konsequenz handelt. Ob dieser Eindruck berechtigt ist oder nicht – allein seine Entstehung ist bereits ein Problem. Denn ein Rechtsstaat lebt nicht nur von Gesetzen, sondern ebenso vom Vertrauen seiner Bürger, dass diese Gesetze für alle gleichermaßen gelten.

Am Ende wird sich die Politik daran messen lassen müssen, ob den aktuellen Debatten konkrete Konsequenzen folgen. Ankündigungen gab es in den vergangenen Jahren viele. Entscheidend ist, ob diesmal tatsächlich gehandelt wird – unabhängig davon, gegen wen sich Extremismus oder politische Gewalt richtet. Denn Demokratie misst sich nicht daran, wie sie mit Zustimmung umgeht, sondern wie sie diejenigen schützt, deren Meinung gerade unbequem ist.