So genannte Schmäh-Plakate gegen „Grün“ – Freispruch vor Gericht

Ein Unternehmer aus Bayern war zuletzt bekannt geworden, weil er Schmähplakate gegen einige „Grüne“ oder die Partei insgesamt aufstellte. Dafür erhielt er einen Strafbefehl über 6.000 Euro. Der Unternehmer hat Einspruch eingelegt und kämpfe für seine „Meinungsfreiheit“, hieß es. Nun hat er vor dem Amtsgericht Miesbach einen Freispruch erhalten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, was in den sozialen Medien einer ersten Übersicht nach derzeit unterschlagen wird.

Habeck mit leeren Taschen

Die Plakate, die der Beschuldigte ausstellte, zeigten unter anderem Wirtschaftsminister Robert Habeck mit „leeren Taschen“ oder erinnerten an dessen Einordnung von Insolvenzen. Annalena Baerbock, die nach Meldungen in den sozialen Medien persönlich eine Anzeige unterschrieben haben soll (die Meldungen sind nicht überprüft), wird als kleines Kind mit verschränkten Armen dargestellt.

Das Gericht fasst offenbar das Ausstellen solcher Plakate als Meinungsäußerung auf, die (Ergänzung durch die Red.) allgemein vom Grundgesetz als Schutz gegen den Staat sogar ausdrücklich vorgesehen ist. Unklar ist, ob es weitere Rechtsverfahren in der Angelegenheit geben wird.