Proteste der Bauern: Gericht sagt nein zu Auflagen, Faeser sieht Gefährdung nicht „hinnehmbar“

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg dürfen Landwirte bei den heutigen Demonstrationen Autobahnauffahren blockieren. Die Polizei wollte offenbar Auflagen dagegen erlassen, dies jedoch ist nun zunächst nicht mehr möglich.

Die Auflagen seien „unzulässig“, heißt es.

Landwirte wollten Rettungskräfte und Co. durchlassen

Zudem wollen die Landwirte die Rettungskräfte, die gehindert seien, durchfahren lassen. All das gefällt Innenministerin Nancy Faeser nicht so gut. Die Innenministerin ist der Auffassung: „Und was ganz klar sein muss: Auf keinen Fall dürfen Rettungswege versperrt werden“. „Hier zählt jede Sekunde“.

Allerdings warnte sie auch vor den politischen Dimensionen.

Innenministerin Faeser äußerte tiefe Besorgnis bezüglich des Versuchs rechtsextremer und antidemokratischer Kräfte, die Demonstrationen für ihre Zwecke zu vereinnahmen. In einem Interview mit der Rheinischen Post hob sie hervor, dass solche Gruppen den staatlichen Zusammenhalt gefährden und demokratisch gewählte Vertreter herabsetzen möchten.

Sie unterstrich die Relevanz der Abgrenzungsbemühungen des Bauernverbandes angesichts der Drohungen gegen Vizekanzler Habeck von den Grünen sowie der missbräuchlichen Nutzung der Protestbewegung. Zudem jedoch meinte sie, dass dies erst der Beginn eines notwendigen Prozesses sei.

Die Innenministerin betonte zudem die Wichtigkeit, dass die Leiter der Demonstrationen jegliche extremen Slogans und Plakate unterbinden sollten. Eine klare und unverkennbare Grenzziehung sei essentiell, um die Beeinflussungsversuche von Extremisten zu unterbinden.

Die Kontroverse zwischen den Landwirten und der Bundesregierung wurzelt in den zwischenzeitlich teilweise zurückgenommenen Kürzungen bei Agrarsubventionen. Die Regierungskoalition hatte ursprünglich die Absicht, Steuererleichterungen für landwirtschaftliche Kfz abzuschaffen und Agrardiesel zu verteuern, um so den Bundeshaushalt zu entlasten. Trotz der Veröffentlichung des Beschlusses zur teilweisen Rücknahme der Maßnahmen am Donnerstag, beharren die Landwirte auf der Durchführung ihrer angekündigten Protestaktionen.