Das nächste Ampel-Problem? Bundesverwaltungsgericht stoppt zunächst LNG-Pipeline

LNG – Flüssiggas soll Deutschland helfen, das russische Gas zu ersetzen. Die Regierung und namentlich Robert Habeck haben massiv auf die Technologie gesetzt. Nun scheint es Probleme zu geben: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Eilsache die LNG-Pipeline vor Rügen „vorerst“ gestoppt. Die Anklage wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erhoben.

Zunächst geht es um Tier- und Umweltschutzt

Der Eilantrag ist nötig geworden, weil jetzt bis Mai die Laichzeit des Herings und die Vogelrastzeit zudem gelten. Die Fauna würde also erheblich gestört. Die „Gascade“, der Gasnetzbetreiber, muss nun die Bauarbeiten vorläufig einstellen.

In Sassnitz hingegen haben die Gegner der LNG-Projekte offenbar eine Niederlage erlitten. Der Stadtrat hat in einer außerplanmäßigen Sitzung beschlossen, dass das zweite Bürgerbegehren einer Initiative gegen den Bau des LNG-Terminals nicht zulässig sei. Hier ist also kein Gericht für den Urteilsspruch verantwortlich, sondern schlicht die Politik. Das Abstimmungsergebnis war allerdings denkbar knapp. Lediglich 9:8 Stimmen hat das Projekt erhalten.

Zum Baustopp, der durchgesetzt worden war, ließ sich Sascha Müller-Kraenner vernehmen, das Projekt müsse nun grundsätzlich überdacht werden. Es wäre längst „klar, dass das LNG-Terminal Rügen keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten wird“.

Das wird Robert Habeck sicherlich anders sehen. Der hatte das Projekt im Gegenteil entscheidend vorangetrieben. Die Versorgungssicherheit in Deutschland würde gewährleistet, heißt es zur Begründung inhaltlich oft genug.

Die Umwelthilfe wiederum sieht insofern Zeit gewonnen, als nun auch die Gasspeicher ja „gut gefüllt“ wären. „Die Planung weiterer Überkapazitäten muss gestoppt und weitere LNG-Projekte abgesagt werden“, heißt es weiter. Im Zweifel würde der Verband weiter gegen die Regierung klagen.