In Frankreich hat ein beispielloser Vorgang begonnen: Der ehemalige Präsident Nicolas Sarkozy tritt seine fünfjährige Haftstrafe an. Damit wird der 70-Jährige zum ersten französischen Staatsoberhaupt der Nachkriegszeit, das eine Gefängnisstrafe tatsächlich verbüßt. Das Urteil markiert einen Wendepunkt in der politischen Kultur des Landes und zeigt die Entschlossenheit der französischen Justiz, auch höchste Amtsträger zur Rechenschaft zu ziehen.
Verurteilung wegen illegaler Wahlkampffinanzierung
Das Pariser Strafgericht hatte Sarkozy am 25. September schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im Zusammenhang mit seinem Wahlkampf 2007 illegale Finanzmittel aus Libyen angenommen hatte. Nach Überzeugung des Gerichts bestand eine Vereinbarung mit dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi, die auf gegenseitigen Vorteilen beruhte.
Die Entscheidung, dass Sarkozy seine Strafe unmittelbar antreten muss, begründeten die Richter mit der Schwere der Vergehen und der Bedeutung des Falles für das öffentliche Vertrauen in die Politik. Obwohl seine Anwälte Berufung eingelegt haben, wurde dem Antrag auf Aufschub der Vollstreckung nicht stattgegeben.
Haftbedingungen ohne Privilegien
Sarkozy wird seine Strafe im Pariser Gefängnis Santé antreten. Die Anstalt gilt als sicher und modern, jedoch ohne Sonderregelungen für prominente Insassen. Ihm steht eine Einzelzelle von rund neun Quadratmetern zur Verfügung, ausgestattet mit Bett, Tisch, Waschbecken und Dusche.
Kontakte zu anderen Häftlingen sind nicht vorgesehen. Für 14 Euro im Monat darf er ein Fernsehgerät nutzen, zusätzliche Vergünstigungen gibt es nicht. Damit unterliegt er denselben Bedingungen wie alle anderen Gefangenen der Anstalt.
Persönliche Reaktion des Ex-Präsidenten
Sarkozy erklärte vor Haftantritt gegenüber der französischen Presse, er nehme die Entscheidung des Gerichts an, werde sich jedoch „nicht beugen“. Er habe keine Angst vor dem Gefängnis und wolle die Zeit nutzen, um die Ereignisse zu verarbeiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der frühere Präsident nach einigen Wochen eine elektronische Fußfessel beantragen, um die Strafe teilweise außerhalb der Haftanstalt zu verbüßen. Die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen Strafvollzugsbehörden und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Ein politisches Signal
Der Fall Sarkozy wird in Frankreich als Beispiel für die Unabhängigkeit der Justiz gewertet. Beobachter sehen darin ein Zeichen, dass die französischen Gerichte bereit sind, auch gegenüber früheren Spitzenpolitikern konsequent vorzugehen. Für andere europäische Staaten ist das Verfahren ein Hinweis darauf, wie unterschiedlich politische und rechtliche Verantwortung in der EU gehandhabt werden kann.