Die Diskussion um die Regulierung sozialer Medien erhält neuen Zündstoff. In einem Kommentar der WELT warnt Autor Christoph Lemmer vor einer aus seiner Sicht weitreichenden Ausdehnung der Befugnisse der Landesmedienanstalten. Ausgangspunkt ist ein bekannt gewordenes Konzeptpapier, das im Zusammenhang mit einem geplanten Digitalen Medienstaatsvertrag steht. Der Autor sieht darin die Gefahr einer staatlich unterstützten Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung.
Lemmer erinnert daran, dass die Landesmedienanstalten ursprünglich gegründet wurden, um Sendelizenzen für private Radio- und Fernsehanbieter zu vergeben. Diese Aufgabe habe sich nach der Etablierung des privaten Rundfunks weitgehend erledigt. In den folgenden Jahrzehnten seien die Zuständigkeiten jedoch kontinuierlich ausgeweitet worden. Heute verfügten die Anstalten über umfangreiche Aufsichtsbefugnisse im Internet und könnten Verstöße gegen medienrechtliche Vorschriften verfolgen sowie Bußgelder verhängen.
Besonders kritisch bewertet der Autor die geplanten Regelungen für soziale Netzwerke. Nach seiner Darstellung könnten Inhalte künftig anhand ihres sogenannten „Public Value“ beurteilt werden. Beiträge mit hohem gesellschaftlichem Wert würden bevorzugt behandelt, andere Inhalte dagegen möglicherweise eingeschränkt. Lemmer sieht darin einen tiefgreifenden Eingriff in die Meinungsfreiheit und spricht von einer möglichen Form der Meinungskontrolle.
Zudem verweist der Beitrag auf bestehende Kooperationen der Medienanstalten mit Meldestellen gegen Hasskriminalität und verschiedenen Initiativen zur Bekämpfung von Hassrede. Aus Sicht des Autors entsteht dadurch eine problematische Nähe zwischen staatlichen Stellen, Medienaufsicht und bestimmten gesellschaftlichen Akteuren. Er argumentiert, dass dadurch die notwendige Distanz zwischen Staat und Medien beeinträchtigt werden könnte.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die politische Entscheidungsfindung. Lemmer beanstandet, dass wesentliche Beratungen über den geplanten Staatsvertrag bislang überwiegend intern geführt würden. Weder die beteiligten Medienanstalten noch die zuständigen Staatskanzleien hätten sich detailliert zu den diskutierten Regelungen geäußert. Dadurch fehle eine breite öffentliche Debatte über mögliche Folgen für Grundrechte und Meinungsfreiheit.
Abschließend fordert der Autor eine stärkere parlamentarische Kontrolle. Die Landtage müssten die geplanten Regelungen intensiv prüfen und dürften sie nicht lediglich formell bestätigen. Nach seiner Einschätzung gehe es längst nicht mehr nur um klassische Medienregulierung, sondern um Fragen von demokratischer Bedeutung, die eine offene gesellschaftliche Diskussion erforderten.
Hinweis: Der Text fasst die Argumentation des WELT-Kommentars zusammen. Es handelt sich um einen Meinungsbeitrag nicht um eine neutrale Nachrichtenmeldung.