Kramp-Karrenbauer hatte den Scholz-Vorschlag für Bundeswehr-Sondervermögen schon entwickelt

Olaf Scholz möchte in Deutschland ein Sondervermögen für die Bundeswehr etablieren. Dieses soll einen Umfang von 100 Milliarden Euro umfassen und per Grundgesetzänderung beschlossen werden. Ein Bericht zeigt nun, dass der Vorschlag auf der Arbeit des Verteidigungsministeriums von Annegret Kramp-Karrenbauer gründet. Der Entwurf war schon sehr weit gediehen. Scholz hat ggf. in diese Schublade gegriffen.

Scholz bedient sich bei Kramp-Karrenbauer

„Der Vorschlag für das von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigte Bundeswehr-Sondervermögen stammt ursprünglich aus dem in der letzten Legislaturperiode noch CDU-geführten Verteidigungsministerium. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf ein als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziertes Dokument vom 11. Oktober 2021.

Damals war Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) noch Verteidigungsministerin, und ihr Haus erarbeitete ein Briefing für die Unterhändler der unterschiedlichen Parteien während der Sondierungs- und später Koalitionsverhandlungen für die neue Ampelregierung. Unter der Überschrift „Anstehende Herausforderungen aus Sicht des BMVg“ werden darin Forderungen für eine „einsatzbereite, moderne Bundeswehr“ erhoben. Darin wird ein steigender Verteidigungshaushalt empfohlen. Weiter heißt es: „Zudem ist eine überjährige Finanzierung von Schlüsselvorhaben und notwendigen Infrastrukturvorhaben durch ein, den verlässlich ansteigenden Verteidigungshaushalt ergänzendes, gesetzliches Sondervermögen unerlässlich.“

Die Vorbereitungen für die Bildung eines Sondervermögens waren im Ministerium schon weit gediehen. Laut der „Welt am Sonntag“ gab es einen fertigen „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens `Bundeswehr`/Bundeswehrfondgesetz – BwFG“. Dieser war als „Kabinettssache“ an den Chef des Bundeskanzleramtes, alle Minister, den Chef des Bundespräsidialamtes und den Präsidenten des Bundesrechnungshofes adressiert. In dem komplett ausgearbeiteten Gesetzesentwurf fehlen lediglich drei Angaben: Die Höhe des Sondervermögens ist mit „XX Milliarden“ angegeben, die Datenblatt-Nr. ist mit „20/14xxx“ vermerkt und als „Bundesministerin der Verteidigung“ wird „N.N.“ genannt.

Hintergrund für den Vorgang ist der Sonntagszeitung zufolge: Kramp-Karrenbauer hatte die Forderung nach einem Sondervermögen bereits nach der Bundestagswahl 2017 in die Verhandlungen über eine mögliche Jamaika-Koalition von Union, Grünen und FDP einbringen wollen. Als dieses Bündnis nicht zustande kam, wanderte der Vorschlag in das sachliche Briefing für die Abgeordnete, die das entsprechende Kapitel dann im Koalitionsvertrag der Ampel berieten. Am Sonntag vergangener Woche hatte Scholz die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP mit der Ankündigung überrascht, ein „Sondervermögen“ von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr aufzulegen. Dies soll sogar im Rahmen einer Grundgesetzänderung geschehen.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur