Verbraucherschützer warnen: Die Energiekrise kann zu Job-Abbau führen

Geht es nach der Verbraucherzentrale (VZBV), droht uns wegen der Energiekrise in Deutschland ein möglicher Jobabbau. Es würde niemandem etwas nutzen, „wenn der industrielle Kern unserer Wirtschaft beschädigt wird“, so die Vorsitzende Ramona Pop.

„Es nützt niemandem, wenn der industrielle Kern unserer Wirtschaft beschädigt wird“

„Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Ramona Pop, hat wegen der Energiekrise vor Dauerschäden für die deutsche Wirtschaft gewarnt. „Es nützt niemandem, wenn der industrielle Kern unserer Wirtschaft beschädigt wird“, sagte Pop dem „Handelsblatt“.

Deshalb müsse die Politik dafür sorgen, dass die Unternehmen gut durch diese Krise kommen. „Es geht auch um die Frage, ob wir Wohlstand und Arbeitsplätze erhalten.“ Aber auch die Unternehmen müssten ihren Teil beitragen. „Wenn Subventionen fließen, können davon nicht Gewinne oder Gehaltsboni ausgezahlt werden.“ Deutliche Kritik übte Pop am bisherigen Umgang der Ampel-Regierung mit der Krise. „Es gab zu viel Hickhack in der Koalition und zu wenig gemeinsames Krisenmanagement“, sagte sie. Wenn Kanzler Olaf Scholz (SPD) sage, niemand werde allein gelassen, „dann muss er dieses Versprechen einlösen und nachvollziehbar für eine Stabilisierung der Situation sorgen“. Doch das bisherige Krisenmanagement der Regierung überzeuge nicht. Es sei vielmehr „wertvolle Zeit verloren gegangen“. Die Gaspreisbremse zum Beispiel komme viel zu spät, weil versäumt worden sei, die Gas-Kommission „deutlich früher“ einzusetzen. Dabei brauchten die Verbraucher die Entlastung kurzfristig, weil die hohen Zusatzkosten bei vielen Haushalten jetzt und in den nächsten Monaten anfielen. Pop forderte deshalb, die zum 1. März 2023 geplante Preisbremse rückwirkend schon ab Januar und nicht erst ab Februar greifen zu lassen. Dass die Regierung nun versuche, mit einer Dezember-Abschlagszahlung als Soforthilfe die Winterzeit zu überbrücken, begrüßte die VZBV-Chefin zwar. Aber diese Hilfe müsse allen zugutekommen. Viele Mieter bekämen die Einmalzahlung erst mit der Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters im nächsten Jahr, also nicht schon im Dezember. „Das führt die Soforthilfe ad absurdum und kann so nicht bleiben“, so Pop.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur