Trump auch von Vorwahlen in Maine ausgeschlossen!

Wie in Colorado ist Donald Trump mit Hinweis auf seine Rolle am 6. Januar 2021 von den Vorwahlen der Republikaner formal zunächst ohne Wirkung ausgeschlossen worden. Der Ex-Präsident soll damals in seiner Funktion als Präsident zum „Aufstand“ aufgerufen oder angestachelt haben. Dies gilt wegen eines Zusatzes in der Verfassung in den USA (14. Zusatzartikel zur Verfassung) als Grund, einen Funktionär an Wahlen nicht teilhaben zu lassen.

Fraglich wird sein, ob dies mehr als nur eine juristische Show ist. Denn: Trumps Kampagnenteam möchte vor Gerichten in Maine in Berufung gehen. Die „Secretary of State“, die Demokratin Shenna Bellows, hat diesen Entscheid zwar getroffen, setzte ihn aber bis zur Entscheidung der Gerichte auch wieder aus.

Entscheidung ausgesetzt

Die Secretary of State ist für die Wahlen im Bundesstaat bzw. den Ablauf der Organisation dieser Wahlen zuständig. Anders als in Colorado ist damit noch kein Gericht tätig geworden, die Organisatorin hat selbst entschieden.

Der 14. Zusatz zur Bundesverfassung kommt aus Zeiten des Bürgerkrieges und dürfte in dieser Angelegenheit noch auf den Prüfstand kommen. Denn das Gericht in Colorado wiederum berief sich auf genau diesen Zusatzartikel, den das Trump-Team wiederum in diesem Fall ablehnt. Der Präsident sei davon nicht betroffen.

Unabhängig davon argumentiert die Trump-Seite, Donald Trump habe gar nicht zum Aufstand gerufen. Gegen den Entscheid aus Colorado wird das Trump-Team sicherlich vor dem Supremce Court, dem Verfassungsgericht, vorgehen. Es gibt nicht wenige Stimmen, die behaupten, diese juristische Auseinandersetzung würde Trump sogar nutzen.

Die Sperre in Maine wiederum hat das ÖRR in Deutschland im Morgen-Magazin recht verkürzt dargestellt. Die entsprechende Nachricht wurde so wahrgenommen, als sei Trump bereits ausgesperrt – die Entscheidung ist wie beschrieben ausgesetzt worden.

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