Steinmeier will EU-Sperrklausel-Gesetz für die EU-Parlamentswahl zunächst nicht unterzeichnen

Frank-Walter Steinmeier wird als Präsident vorerst das EU-Gesetz zur sogenannten Sperrklausel bei der EU-Parlamentswahl nicht unterzeichnen. Künftig solle eine Hürde von zwischen 2 und 5 % der Stimmenanteile eingeführt werden, die dafür sorgt, dass etwa „Die Partei“ sich ggf. nicht für das Parlament qualifizieren würde. Nur: Die EU ist dafür vielleicht gar nicht zuständig…

EU-Parlament soll für Kleinstparteien nicht zugänglich sein

„Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Zustimmungsgesetz zur Einführung einer prozentualen Hürde bei Europawahlen vorerst nicht ausfertigen. Das teilte die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, der Satirepartei „Die Partei“ mit, berichtet der „Spiegel“.

Die Kleinstpartei hatte eine Organklage und einem Eilantrag gegen das Gesetz vorgebracht. Steinmeier will bis zu einer Entscheidung des Gerichts warten. Das sei „ständige Staatspraxis“. Mit dem kurz vor der Sommerpause beschlossenen Gesetz stimmt Deutschland einem EU-Beschluss zu. Demnach soll bei Europawahlen künftig eine Hürde zwischen zwei und fünf Prozent gelten. Die Satirepartei fürchtet um ihren Wiedereinzug. Sie argumentiert: Eine solche Sperrklausel würde sich faktisch nur auf Deutschland auswirken, die EU sei gar nicht zuständig. Bedenken gegen eine Hürde sind nicht neu.

Das Bundesverfassungsgericht kippte bereits 2011 eine Fünfprozentklausel für Europawahlen, 2014 eine Dreiprozentklausel. Kleinstparteien wie „Die Partei“ konnten darum ins Europaparlament einziehen. Die Klage könnte eine EU-weite Regelung ausbremsen. Erst wenn alle EU-Mitgliedsländer zugestimmt haben, wird der Beschluss bindend.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Frank-Walter Steinmeier (Archiv), über dts Nachrichtenagentur