Scheuer vor dem Aus? Untersuchungsausschuss kritisch

„Das würde eigentlich für drei Ministerrücktritte reichen“, kritisierte der Fraktionsvize der Grünen im Deutschen Bundestag, Oliver Krischer „Verfehlungen“ des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer im sogenannten Maut-Verfahren. Das Fazit nach dem Untersuchungsausschuss: „Was hier an Verfehlungen vorliegt, das geht weit über das Maß hinaus, was ohne politische Konsequenzen bleiben darf“.

Gravierende Rechtsverstöße

Nach Meinung der Oppositionsfraktionen im Bundestag habe es „gravierende Rechtsverstöße, unzulängliche Prozesse und mangelnden Aufklärungswillen des Ministeriums“ gegeben, die zu beanstanden seien. Im Juni wird der Bundestag gleichfalls noch einmal über die „Aufarbeitung debattieren“, heißt es.

Das wiederum zeigt, dass die Affäre auf der einen Seite noch nicht abgeschlossen ist, auf der anderen Seite aber unmittelbare Konsequenzen wohl ausbleiben werden.

Im Detail hat etwa der Verkehrspolitiker Oliver Luksic von der FDP dem Verkehrsminister im Zusammenhang mit der Vergabe der Aufträge „schwerste Fehler“ vorgeworfen. Von der „Linken“ hat Obmann Jörg Cezanne darauf verwiesen, dass die Bewertung, die der Bundesrechnungshof abgegeben hatte, sich „vollumfänglich bewahrheitet“ hatte. Er selbst bezweifle, dass alle angeforderten Unterlagen dem Ausschuss vorgelegt worden wären.

Dies bemängelte wiederum auch der FDP-Abegordnete Luksic. Der verwies darauf, dass Mitglieder der Regierung bei ihren Amtsgeschäften „weder ihre Abgeordneten-Mail noch ihre private Mail-Adresse für die dienstliche Kommunikation nutzen“ dürften. Genau das ist einer der Kernpunkte der Kritik an der Auftragsvergabe des Ministers.

Hier wird offenbar weiterhin vermutet, bestimmte Absprachen, Aufträge oder Anfragen seien über E-Mail erfolgt, womit sich der aktuelle Prozess nicht nachverfolgen lässt.

Hintergrund des Ausschusses war die Vergabe, um ein Maut-System auf deutschen Autobahnen umzusetzen. Dies wiederum ist vom EU-Gerichtshof gestoppt worden, weshalb die Auftragnehmer und „Betreiber“ einen Schadenersatz in Höhe von 560 Millionen Euro forderten.