Maskendeal: Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl

Nachdem die Maskenkorruption innerhalb des Bundestags aufgeflogen ist, hat die Generalstaatsanwaltschaft München einen Haftbefehl beantragt. Der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein war wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Kauf von Corona-Schutzmasken von seinen politischen Ämtern zurückgetreten. Ermittler hatten deswegen mehrere Objekte in Deutschland und Liechtenstein durchsuchen und Beweismittel sicherstellen lassen. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass einer der Beschuldigten in dem Bestechungsskandal festgenommen worden sei. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, richtete sich der Haftbefehl jedoch nicht gegen den CSU-Abgeordneten, obwohl sowohl Nüßlein als auch der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter hohe Provisionszahlungen für Maskengeschäfte kassiert haben.

Die Staatsanwaltschaft München geht dem Verdacht nach, dass Nüßlein für die Vermittlung von Schutzmasken im Dezember 2020 eine weitere Rechnung gestellt hat, berichtete die „BILD“-Zeitung. Die Firma Tectum, bei der Nüßlein Geschäftsführer ist, soll von einem Zwischenhändler 600.000 Euro verlangt haben. Der Betrag soll laut BILD aber nicht überwiesen worden sein, da das Konto der Firma bei einer Liechtensteiner Bank kurz zuvor gekündigt worden ist.

Dringender Tatverdacht

Bei dem Verhafteten handelt es sich nach Informationen der BILD um den Unternehmer Thomas Limberger, der als Schlüsselfigur bei dem Maskendeal gilt. Gegen den Beschuldigten liege „dringender Tatverdacht vor und ein Haftgrund“. Haftgründe sind zum Beispiel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Die Ermittler teilten mit, dass „umfangreiche vermögenssichernde Maßnahmen“ veranlasst worden seien. Entweder sind Vermögenswerte sichergestellt oder Konten gesperrt worden.

Der Lobbyist Limberger gilt als einer der Drahtzieher in der Maskenaffäre. Über sein weit verzweigtes Firmennetz sollen Millionenprovisionen u.a. an den Bundestagsabgeordneten Nüßlein und den Landtagsabgeordneten Sauter (CSU) geflossen sein. Korrekterweise müsste die Staatsanwaltschaft auch gegen die beiden Politiker ermitteln, denn diese haben sich bestechen lassen.