Ein neuer Haushaltstrick? Luisa Neubauer möchte „Klimakrise“ als „Notlage“ sehen

Klimawandel Kind

Die Haushaltspolitik der Regierung steht auf dem Prüfstand. In der vergangenen Woche kassierte das Verfassungsgericht die bisherige Praxis für das laufende Jahr, bei der der Klima-Transformations-Fonds (KFT) und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF, bei diesem wird bis dato in der Regel nur vermutet, dass sich das Urteil auch auf diese Institution bezieht) sich nicht am Corona-Hilfsfonds und dessen Kreditermächtigung bedienen darf. Damit fehlen – so hieß es – 60 Mrd. an Kreditmöglichkeiten, teils Geld, das schon ausgegeben worden sein soll.

Helfen könnte nur eine „Notlage“, die die Regierung für 2023 auch rückwirkend erklären will – um damit die Schuldenbremse auszusetzen, die verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Eine solche Notlage möchten Teile der Politik auch für die kommende Haushaltsperiode. So meldete sich nun Luisa Neubauer zu Wort, in der Öffentlichkeit als „Sprecherin“ der „Fridays for future“ in Deutschland wahrgenommen.

Neubauer möchte Notlage wegen einer „Klimakrise“

„Die“ Klimakrise solle eine Notlage darstellen, so Neubauer. „Gleichzeitig ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, klimaschädliche Subventionen zu hinterfragen, für die wir offensichtlich kein Geld haben“, begründet die Politikerin ihre Forderung.

„Beim Schutz der Menschen vor der Klimakatastrophe darf nicht gespart werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, Lösungen zu präsentieren – von denen wir wissen, dass es sie gibt. Fridays for Future fordert ein 100 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Klima und Sicherheit“, so Neubauer.

Dabei wäre die Frage, wer eine „Klimakrise“ überhaupt rechtlich verbindlich erklären kann. Es ist bis dato nicht richtig ersichtlich, wann – ohne jede Klimaleugnung oder auch nur – bewertung – eine solche Krise ausgerufen wird, also zu welchen Kriterien wer wie lange dazu ermächtigt ist, diese verfassungsrechtlich wirksam zu begründen. Es würde interessant werden, ob eine solche „Notlage“ verfassungsrechtlich Bestand haben würde.