EU will mehr Gleichberechtigung für europäische und chinesische Firmen

Von der Leyen

Ohne Gegenstimme hat der Handelsausschuss des Europaparlaments am Montag die Position des Parlaments zu einem Gesetzentwurf verabschiedet, der die anhaltende Benachteiligung europäischer Unternehmen in anderen Ländern beenden soll. Die Strategie hinter dem Entwurf ist dabei die des Tit for tat. Wie du mir, so ich dir.

Sie ist aus der Spieltheorie bekannt und beantwortet die Maßnahme eines Kontrahenten mit einer ebenso starken Maßnahme, wobei allerdings stets darauf hingewiesen wird, dass die Gegenmaßnahme nicht um ihrer selbst willen veranlasst wird, sondern schnell wieder zurückgenommen werden wird, sobald auch der Kontrahent sich bewegt.

Die Adressaten des neuen Gesetzentwurfs sind in China und in den USA zu suchen, vor allem aber in China. Denn während sich chinesische Unternehmen in Europa sehr wohl um große staatliche Aufträge bewerben können, werden europäische Unternehmen von Aufträgen in China vielfach ausgeschlossen. Auch die US-Regierung benachteiligt durch ihre Buy-American-Regeln Anbieter aus dem Ausland.

Ein scharfes Schwert für die EU-Kommission

Das neue EU-Regelwerk trägt den Namen „Instrument für das internationale Beschaffungswesen“. Es soll der EU-Kommission ermöglichen, abgeschottete Märkte für europäische Firmen dadurch zu öffnen, dass man den Firmen dieser Länder den Zugang zu europäischen Aufträgen erschwert. Dabei geht es keineswegs nur um Kleinigkeiten, denn die öffentlichen Ausschreibungen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten haben ein jährliches Volumen von zwei Billionen Euro.

Bewirbt sich ein Konkurrent aus einem Land, das seine eigenen Aufträge für EU-Firmen nicht öffnet, soll die EU-Kommission auf zwei Arten eingreifen können. Im ersten Fall eines leichteren Eingriffs wird das ausländische Angebot mit einem Malus versehen. Die ausschreibende Behörde muss es dann so werten, als sei sein Preis deutlich höher. Dies verbessert die Chancen der europäischen Konkurrenten, den Auftrag für sich zu sichern. Im zweiten, wesentlich härteren Fall kann die EU-Kommission eine Auftragsvergabe an bestimmte Unternehmen komplett verbieten.

Uneinigkeit herrscht zwischen dem Europaparlament und dem Ministerrat noch darüber, wie hoch der Malus für die ausländischen Firmen ausfallen soll, wobei das Europaparlament derzeit einen höheren Malus bevorzugt. Ein zweiter Streitpunkt betrifft die Ausnahmen. Wenn es um Produkte geht, die in einer Gesundheitskrise notwendig sind, sollen Ausnahmen zulässig sein. Das Europaparlament möchte allerdings die Nutzung dieser Klausel erschweren und die Ausnahmen begrenzen.