Hunderte Beschwerden bei Ärztekammern über Ärzte, die „Corona-Leugner“ seien

Die Ärztekammer hat einem Bericht zufolge zahlreiche Beschwerden über Ärzte erhalten, die sich nicht adäquat in der Corona-Zeit verhalten würden oder hätten. So seien auch Beschwerden über Gefälligkeitsatteste eingegangen sowie über Mediziner, die sich als „Corona-Leugner“ darstellten. Ärztekammern müssen mutmaßliches berufsrechtliches Fehlverhalten in Deutschland untersuchen. Sanktionen können sowohl Rügen als auch Geldbußen sein. Ein Entzug der Approbation wiederum werde von anderen Institutionen vorgenommen, heißt es.

Zahlreiche Beschwerden

„Bei den Ärztekammern in Deutschland sind in den vergangenen Pandemie-Monaten hunderte Beschwerden mit Corona-Bezug gegen Mediziner eingegangen. Das ergab eine bundesweite Umfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Demnach erreichten die Kammern Hinweise auf fehlende Abstände oder fehlende Masken in Arztpraxen, aber auch Beschwerden zu mutmaßlichen Gefälligkeitsattesten und sogenannten „Corona-Leugnern“ unter Medizinern. In mancher Arztpraxis wird den Patienten gar das Tragen von Masken verboten. Zig berufsrechtliche Verfahren wurden eingeleitet. Die Ärztekammern sind in Deutschland für die Überprüfung von mutmaßlichem berufsrechtlichen Fehlverhalten zuständig. Am Ende der jeweiligen Verfahren können Rügen erteilt oder Geldbußen verhängt werden. Die Kammer in Rheinland-Pfalz teilte beispielsweise mit, dass gegen einen Mediziner wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung sowie fehlenden Masken eine Sanktion in Höhe von 15.000 Euro verhängt wurde.

Die Kammer in Niedersachsen nannte etwa 50 Fälle, in denen derzeit ermittelt werde. Oftmals ruhten die Überprüfungen aber aufgrund von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Diese hätten Vorrang. Die Kammer in Westfalen-Lippe verzeichnete bislang 75 berufsrechtliche Verfahren mit Pandemiebezug, darunter 24 gegen „Corona-Leugner“ unter Medizinern. Wie viele Approbationen von Medizinern, also Befugnisse zur Ausübung des Arztberufes, entzogen wurden, konnten die Kammern indes nicht mitteilen. Hierfür sind je nach Bundesland andere Institutionen zuständig.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Ärztekammer, über dts Nachrichtenagentur